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Abschluss von BV - GBR oder BR?

T
to-do
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

macht es Sinn, eine BV abzuschließen, obwohl dies dem GBR vorliegt? Würde gern mal Eure Meinung dazu hören.

Danke

Gruß to-do

3.06202

Community-Antworten (2)

B
betriebsratten

04.01.2007 um 09:25 Uhr

Kommt auf die Regelung an: Die Bereiche des BR und des GBR sind streng getrennt, der GBR ist kein Über-BR

P
paula

04.01.2007 um 11:20 Uhr

es kommt darauf an, wer nach § 50 BetrVG zuständig ist. Wenn es sich um eine originäre GBR-Angelegenheit handelt, könnt ihr mit dem AG örtlich vereinbaren was ihr wollt. Die BV ist unwirksam (stellt sich nur die Frage, ob gegen die örtliche BV tatsächlich jemand vorgeht). Wenn es sich eh um eine örtliche Sache handelt, dann könnt ihr Eure eigene BV machen. Dann würde ich den GBR aber auch darauf hinweisen, dass er keine Karten im Spiel hat.

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