Erstellt am 04.01.2007 um 08:25 Uhr von betriebsratten
Kommt auf die Regelung an: Die Bereiche des BR und des GBR sind streng getrennt, der GBR ist kein Über-BR
Erstellt am 04.01.2007 um 10:20 Uhr von paula
es kommt darauf an, wer nach § 50 BetrVG zuständig ist. Wenn es sich um eine originäre GBR-Angelegenheit handelt, könnt ihr mit dem AG örtlich vereinbaren was ihr wollt. Die BV ist unwirksam (stellt sich nur die Frage, ob gegen die örtliche BV tatsächlich jemand vorgeht). Wenn es sich eh um eine örtliche Sache handelt, dann könnt ihr Eure eigene BV machen. Dann würde ich den GBR aber auch darauf hinweisen, dass er keine Karten im Spiel hat.