Teilnahme Gewerkschaftsvertreter bei einer Betriebsversammlung
In unserer Firma soll demnächst die erste Betriebsversammlung in der Firmengeschichte stattfinden. Ich weis lt. Betriebsverfassungsgesetz sollte dies schon mehrfach geschehen sein, aber leider interessierte dies bis dato niemand im BR. Aber nun zur Frage: Wenn ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen wird, muss der an der kompletten Versammlung teilnehmen oder kann er, wie bei einer BR Sitzung, nur für den Zeitpunkt seines Beitrages geladen werden? Desweiteren bräuchte ich ein wenig Input was ein BR auf so einer Betriebsversammlung berichtet. Beispiele dafür wären sehr nett, da wie gesagt noch nie eine solche Versanmlung stattfand und es deshalb auch keine Erfahrung dazu gibt. Lieben Dank für die Antworten
Community-Antworten (8)
07.11.2018 um 22:14 Uhr
Die Gewerkschaft hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen. Natürlich ist sie nicht verpflichtet. (§ 46 BetrVG)
08.11.2018 um 08:46 Uhr
Ihr solltet die Gewerkschaft als Partner sehen.
Ihr sollt berichten, was ihr bisher für die AN getan habt und wo ihr die Schwerpunkte eurer Arbeit seht. Für das erste mal reicht das vielleicht.
Schau doch mal unter www.bzo-wissen.de
08.11.2018 um 09:19 Uhr
Vielen Dank für den Link. Das Thema Gewerkschaft ist halt für den ein oder anderen aus dem BR ein rotes Tuch. Aber darauf möchte ich jetzt nicht unbedingt darauf eingehen. Unser BR stand bis zuletzt nur auf den Papier. Ein kleiner Kern versucht died eben jetzt zu ändern.
08.11.2018 um 11:32 Uhr
Die Frage war: Wenn ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen wird, muss der an der kompletten Versammlung teilnehmen oder kann er, wie bei einer BR Sitzung, nur für den Zeitpunkt seines Beitrages geladen werden? Er kann nicht nur, er darf nur für die Zeit seines Beitrages geladen werden. Die BetrVers ist nicht öffentlich. Das gilt auch für die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters.
08.11.2018 um 12:08 Uhr
Wie kommst Du darauf Nicoline? Der § 46 BetrVG gibt den vertretenden Gewerkschaften doch ein Teilnahmerecht.
08.11.2018 um 14:11 Uhr
Der Betriebsbetreuer der Gewerkschaft darf die gesamte Betriebsversammlung anwesend sein. Er zählt nicht als Betriebsfremde Person.
08.11.2018 um 16:07 Uhr
schau mal dort: https://www.youtube.com/watch?v=a9OoY9cSK6A&index=12&list=PLlFvm_zPXEYcy2ubgV9IIc0vYK19YhzJn
weitere Infos zur Betriebsversammlung: https://www.youtube.com/watch?v=LrdTSxqy-JQ&index=19&list=PLlFvm_zPXEYcy2ubgV9IIc0vYK19YhzJn
https://www.youtube.com/watch?v=8gNnx-6yKKs&list=PLlFvm_zPXEYcy2ubgV9IIc0vYK19YhzJn&index=31
https://www.youtube.com/watch?v=97nJqzc-7qw&list=PLlFvm_zPXEYcy2ubgV9IIc0vYK19YhzJn&index=39
08.11.2018 um 17:56 Uhr
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