W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme Gewerkschaftsvertreter bei einer Betriebsversammlung

B
brownie73
Nov 2018 bearbeitet

In unserer Firma soll demnächst die erste Betriebsversammlung in der Firmengeschichte stattfinden. Ich weis lt. Betriebsverfassungsgesetz sollte dies schon mehrfach geschehen sein, aber leider interessierte dies bis dato niemand im BR. Aber nun zur Frage: Wenn ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen wird, muss der an der kompletten Versammlung teilnehmen oder kann er, wie bei einer BR Sitzung, nur für den Zeitpunkt seines Beitrages geladen werden? Desweiteren bräuchte ich ein wenig Input was ein BR auf so einer Betriebsversammlung berichtet. Beispiele dafür wären sehr nett, da wie gesagt noch nie eine solche Versanmlung stattfand und es deshalb auch keine Erfahrung dazu gibt. Lieben Dank für die Antworten

47308

Community-Antworten (8)

A
AlterMann

07.11.2018 um 22:14 Uhr

Die Gewerkschaft hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen. Natürlich ist sie nicht verpflichtet. (§ 46 BetrVG)

K
krambambuli

08.11.2018 um 08:46 Uhr

Ihr solltet die Gewerkschaft als Partner sehen.

Ihr sollt berichten, was ihr bisher für die AN getan habt und wo ihr die Schwerpunkte eurer Arbeit seht. Für das erste mal reicht das vielleicht.

Schau doch mal unter www.bzo-wissen.de

B
brownie73

08.11.2018 um 09:19 Uhr

Vielen Dank für den Link. Das Thema Gewerkschaft ist halt für den ein oder anderen aus dem BR ein rotes Tuch. Aber darauf möchte ich jetzt nicht unbedingt darauf eingehen. Unser BR stand bis zuletzt nur auf den Papier. Ein kleiner Kern versucht died eben jetzt zu ändern.

N
nicoline

08.11.2018 um 11:32 Uhr

Die Frage war: Wenn ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen wird, muss der an der kompletten Versammlung teilnehmen oder kann er, wie bei einer BR Sitzung, nur für den Zeitpunkt seines Beitrages geladen werden? Er kann nicht nur, er darf nur für die Zeit seines Beitrages geladen werden. Die BetrVers ist nicht öffentlich. Das gilt auch für die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters.

M
Moreno

08.11.2018 um 12:08 Uhr

Wie kommst Du darauf Nicoline? Der § 46 BetrVG gibt den vertretenden Gewerkschaften doch ein Teilnahmerecht.

B
BRHamburg

08.11.2018 um 14:11 Uhr

Der Betriebsbetreuer der Gewerkschaft darf die gesamte Betriebsversammlung anwesend sein. Er zählt nicht als Betriebsfremde Person.

M
Mikey.S

08.11.2018 um 17:56 Uhr

habe mir www.bzo-wissen.de auch mal angesehen. sehr informativ. werde den link hier auch mal auf meinem Blog teilen: BR-Forum: Teilnahme Gewerkschaftsvertreter bei einer Betriebsversammlung | W.A.F.

Ihre Antwort