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Regelung von Zuschlägen für den Übergang von Gleitzeit in ein Schichtplansystem

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, wie habt Ihr das ggf. geregelt? Einige von uns wird aus betrieblichen Gründen der Übergang von derzeit Gleitzeit in ein Dienstplansystem wohl nicht erspart bleiben, mit versetzten Arbeitszeiten, aber kein Schichtdienst, und Bereitschsftsdiensten und Rufbereitschaften auch an Wochenenden und Feiertagen. Macht auch Sinn...bitte das nicht diskutieren. Eingestellt wurden Sie mit Gleitzeitregelung, und wir streben natürlich den Abschluss einer BV an. Das ganze wird natürlich bezahlt, auch mit Zuschlägen etc. Wie würdet Ihr den Nachteilsausgleich hinschreiben, oder wie seht Ihr es generell: Sie verlieren ja die "Herrschaft" über Ihre Arbeitszeit, die wird jetzt verplant. Finanzieller Ausgleich? In die BV aufnehmen?

3.45001

Community-Antworten (1)

P
paula

04.01.2007 um 11:29 Uhr

Gilt für Euch ein TV? Wenn ja müßt Ihr aufpassen mit dem Tarifvorbehalt. Ihr könnt dann die tariflichen Zuschläge nicht einfach aufstocken...

Verlieren die MA die "Herrschaft" über ihre Arbeitszeit tatsächlich. Ich vermute mal, dass in den Arbeitsverträgen die Arbeitszeit nicht detailliert geregelt ist. Das bedeutet, die Arbeitszeit wird durch kollektive Regeln bestimmt und die ändern sich nun. Sicher könnt ihr versuchen hier einen finanziellen Ausgleich für die Kollegen zu erreichenm, aber ob dieser wirklich gerechtfertigt ist? Aber das müßt ihr beurteilen, denn es steht mir nicht zu aus der Ferne dies zu bewerten. In der Form des Ausgleichs seid Ihr doch frei: Einmalbetrag, monatlicher Zuschlag (meinetwegen mit Abschmelzung oder so) oder Zuschlag je Stunde (vielleicht gestaffelt - aber Achtung evtl. Tarif)

Seid kreativ und holt so viel für die Kollegen raus wie geht

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