Neuwahl Mitte 2019
Zum 30.06.2019 scheidet ein Kollege aus der Firma und demnach auch aus dem Betriebsrat aus. Da wir bereits unsere Nachrücker aufgebraucht haben, sinken wir unter die vorgeschriebene Grenze und müssten folglich neu wählen. Nun meine Frage, was ist der wohl günstigste Termin für eine Neuwahl? Erst mal den Kollegen ausscheiden lassen und ab 01.07.19 langsam starten, oder alles soweit vorbereiten, das quasi Anfang Juli bereits gewählt werden könnte? Muss ab 01.07. noch etwas berücksichtigt werden, damit wir nicht plötzlich als "nicht vorhanden" gelten würden?
Community-Antworten (2)
07.11.2018 um 17:10 Uhr
mMn muß der Kollege erst einmal ausscheiden, bevor Ihr tätig werden könnt. Warum aber "ab 01.07. dann langsam starten" ? Wieso nicht schnell ?
Der BR ist solange noch im Amt, bis das Ergebnis der Wahl veröffentlicht wird. Also keine Panik.
07.11.2018 um 19:54 Uhr
Man sollte die Sache aber auch nicht schleifen lassen. Laut Fitting (§ 13 BetrVG Rn 38+32 und §§ 16 Rn 13) muß die Wahl "unverzüglich" nach dem 1.7. eingeleitet werden (Bestellung des Wahlvorstandes). Unter "unverzüglich" versteht man - soweit keine besonderen Umstände vorliegen (zB Betriebsurlaub) - meist eine Frist von rund 2 Wochen, vgl. Fitting § 16 Rn 58, § 103 Rn 46. Laßt Ihr Euch wesentlich mehr Zeit, kann es theoretisch passieren, daß das Arbeitsgericht auf entsprechenden Antrag hin Euch einen Wahlvorstand vor die Nase setzt. Oder Ihr werdet nach § 23 wegen grober Pflichtverletzung auf entsprechenden Antrag hin aufgelöst. Beides halte ich für unwahrscheinlich. Trotzdem solltet Ihr überlegen, ob Ihr Euch nachsagen lassen wollt, Ihr wäret nachlässig gewesen.
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