Gesamtbetriebsrat - auch mit 3 Mitgliedern möglich?
Unser Unternehmen besteht aus 4 Standorten. Nur 2 haben einen Betriebsrat (1x Zentrale/Hauptsitz, 1x kleiner Standort [2 kleine Standorte haben keinen BR]). Am 22.01.2019 hat der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet und alle Mitarbeiter darüber informiert.
Am 28.01.2019 wurde mit 4 Mitgliedern (je 2 Mitglieder pro Standort) ein GBR gegründet. Unter anderem wurde vereinbart, dass ein Info-Schreiben an alle Mitarbeiter aller Standorte verfasst wird.
Ein Entwurf des Schreibens wurde erstellt. Wurde jedoch von den Kollegen der Zentrale nicht ergänzt oder freigegeben.
Am 30.01.2019 ist ein Mitglied von diesem Standort zurück getreten und nicht mehr erreichbar. Ersatzmitglieder scheint es in diesem Standort nicht zu geben. Sollen erst Mitte Februar neu gewählt werden. So lange mit den Informationen in der Situation (Insolvenz) halte ich für nicht ratsam.
Frage: existiert noch ein GBR, da nur noch 3 Mitglieder übrig sind und aktuell keiner nachrücken kann.
Können die Mitarbeiter trotzdem von dem restlichen GBR (sofern er denn existent ist) informiert werden? Oder gibt es alternative Möglichkeiten?
Freue mich über kurzfristige Antworten
Community-Antworten (4)
31.01.2019 um 18:25 Uhr
Die mindest Anzahl der Gremiumsmitglieder hängt von der Wahlberechtigten Mitarbeiter Anzahl im Betrieb ab. Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer Anzahl Mitglieder im Betriebsrat 5 bis 20 1 21 bis 50 3 51 bis 100 5 101 bis 200 7 201 bis 400 9 401 bis 700 11 701 bis 1.000 13 1.001 bis 1.500 15 1.501 bis 2.000 17 2.001 bis 2.500 19 2.501 bis 3.000 21 3.001 bis 3.500 23 3.501 bis 4.000 25 4.001 bis 5.000 29 5.001 bis 6.000 31 6.001 bis 7.000 33 7.001 bis 9.000 35
31.01.2019 um 18:26 Uhr
31.01.2019 um 20:17 Uhr
@jimbob2019
Du hast hoffentlich gelesen und verstanden, daß es um den GESAMT-Betriebsrat handelt ?
"Frage: existiert noch ein GBR, da nur noch 3 Mitglieder übrig sind und aktuell keiner nachrücken kann."
Ich würde sagen: Ja.
"Können die Mitarbeiter trotzdem von dem restlichen GBR (sofern er denn existent ist) informiert werden? Oder gibt es alternative Möglichkeiten?"
Auch da würde ich sagen, ja. Das es ein Problem mit den Nachrückern gibt, sollte nicht gleich dazu führen, daß das Gremium komplett handlungsunfähig ist.
01.02.2019 um 11:02 Uhr
Der GBR "existiert" solange es zwei oder mehr Btriebe gibt. Ist der GBR beschlussfähig (das müsste geprüft werden), so kann er auch Beschlüsse fassen.
Verwandte Themen
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt
Rücktritt des GBR Vorsitzenden
ÄlterGesamtbetriebsratvorsitzende tritt zurück. Stellvertreter informiert nicht die übrigen Mitglieder im Gesamtbetriebsrat. Seit 2 Monaten keine Einladung vom Stellvertreter über eine Neuwahl im Gesamtbe
BR-Vorsitz / Mitglied Gesamtbetriebsrat
ÄlterHallo Zusammen, mich würden eure Meinungen zu folgendem Thema interessieren; Bis vor einiger Zeit gab es in unserem Unternehmen einen Betriebsrat, der für alle Einrichtungen (z.Z. 9 Standorte) zustä
Gesamtbetriebsrat gegen Betriebsvereinbarung
ÄlterUnser Gesamtbetriebsrat hat am 28.02.1995 eine Rahmenbetriebsvereinbarung Gruppenarbeit in der Mercedes Benz AG ( heute Daimler) mit dem Vorstand abgeschlossen.Die Ausgestaltung wurden durch Betriebsv
Gesamtbetriebsrat Rücktritt GBRV - ist damit nun der Gesamtbetriebsrat aufgelöst?
ÄlterHallo Leute, Firma A und Firma B haben einen gemeinsamen Gesamtbetriebsrat. Firma A hat ein BR-Mitglied drin Firma B zwei und zwei Vertreter . Das BR-Mitglied der Firma A ist unser Vorsitzender. Nun