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besonderer Kündigungsschutz für BR-Mitglieder

L
LuckyLoser
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Kann der Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz für BR-Mitglieder an einer normalen Kündigungsfrist anrechnen aufgrund Änderungskündigung wegen Betriebsschließung ? Beispiel BR-Mitglied ist gewählt bis 04/2018 - nach Neuwahlen nicht mehr BR-Mitglied Kündigungsschutz 12 Monate, also bis 04/2019 normale Kündigungsfrist des AN 7 Monate zum Quartal Somit aus meiner Sicht dann der früheste Kündigungstermin 31.12.2019 Änderungskündigung soll aber schon zum 06/2019 ausgesprochen werden. Ist das korrekt ?

Tschüss LuckyLoser

Leider ist das Ganze etwas kompliziert. Es gibt eine Änderungskündigung mit Angebot an einem nicht zumutbaren anderen Standort, da der eigentliche Betrieb geschlossen wird.

LuckLoser

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Community-Antworten (3)

C
celestro

07.11.2016 um 15:38 Uhr

"Änderungskündigung wegen Betriebsschließung ?"

Wie soll ich mir das vorstellen ? Änderungskündigung heißt, es wird ein Angebot gemacht, unter geänderten Bedingungen weiter zu arbeiten. Betriebsschließung heißt, Betrieb wird dicht gemacht und es gibt den Arbeitsplatz nicht mehr.

Also was nun ?

M
Malbec

07.11.2016 um 16:02 Uhr

Hallo LuckyLoser,

ich verstehe Dich so, dass mit der Änderungskündigung ein Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers angeboten wird.

Dabei gehst du von zwei falschen Annahmen aus:

  1. der Kündigungsschutz für BR-Mitglieder beträgt 1 Jahr, derzeit also bis November 2017, nicht bis zum Ende der Amtszeit

  2. Im Fall einer Betriebsschließung ist der Kündigungsschutz für BR-Mitglieder irrelevant, es gibt (mit dem Tag der Schließung) keinen besonderen Kündigungsschutz mehr.

G
gironimo

07.11.2016 um 18:38 Uhr

Naja der § 15 KSchG ist ja eindeutig.

Ich frage mich nur, was die Schutzfristen mit der Zumutbarkeit zu tun hat. Das verstehe ich nicht.

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