Kann der Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz für BR-Mitglieder
an einer normalen Kündigungsfrist anrechnen aufgrund Änderungskündigung wegen Betriebsschließung ?
Beispiel BR-Mitglied ist gewählt bis 04/2018 - nach Neuwahlen nicht mehr BR-Mitglied
Kündigungsschutz 12 Monate, also bis 04/2019
normale Kündigungsfrist des AN 7 Monate zum Quartal
Somit aus meiner Sicht dann der früheste Kündigungstermin 31.12.2019
Änderungskündigung soll aber schon zum 06/2019 ausgesprochen werden.
Ist das korrekt ?
Tschüss LuckyLoser
Leider ist das Ganze etwas kompliziert.
Es gibt eine Änderungskündigung mit Angebot an einem nicht zumutbaren anderen Standort,
da der eigentliche Betrieb geschlossen wird.
LuckLoser
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