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Zulässigkeit von Mehrarbeit

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten im 3 Schichtsystem seit kurzem nun will unser Anlagenleiter anweisen das nach der letzten Nachtschicht 2 Arbeitnehmer 2 Stunden länger bleiben sollen für Reinigungsarbeiten. darf der Anlagenleiter die ohneweiteres anweisen , muß er den Betriebsrat darüber informieren oder sogar um zustimmung bitten?

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Community-Antworten (3)

S
Spartacus

03.01.2007 um 17:03 Uhr

moin rika,

wenn es keine regelung in einer BV gibt, handelt es sich wohl um mehrarbeit- die ist mitbestimmungspflichtig!

H
Heini

03.01.2007 um 23:01 Uhr

O.g. Maßnahme ist Mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat hat bei der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Dieses Mitbestimmungsrecht sollte der BR auch wahrnehmen.

P
paula

03.01.2007 um 23:13 Uhr

ob das mitbetimmungspflichtig ist oder nicht hängt ggf. von der evtl. bestehen arbeitszeit-BV ab. wenn da solche mehrzeiten vorgesehen sind, ist das MBR doch schon ausgeübt. daher braucht es hier wohl noch ein paar infos:

gibt es einen TV der hier entsprechende regelungen enthält? gibt es eine Arbeitszeit-BV? ist darin ein verfahren für Mehrzeiten geregelt? wenn ja wie? ist das Mitbetimmungsrecht ggf. noch anderweitig ausgeübt worden?

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