Erstellt am 03.01.2007 um 16:03 Uhr von spartacus
moin rika,
wenn es keine regelung in einer BV gibt, handelt es sich wohl um mehrarbeit- die ist mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 03.01.2007 um 22:01 Uhr von Heini
O.g. Maßnahme ist Mitbestimmungspflichtig.
Der Betriebsrat hat bei der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Dieses Mitbestimmungsrecht sollte der BR auch wahrnehmen.
Erstellt am 03.01.2007 um 22:13 Uhr von paula
ob das mitbetimmungspflichtig ist oder nicht hängt ggf. von der evtl. bestehen arbeitszeit-BV ab. wenn da solche mehrzeiten vorgesehen sind, ist das MBR doch schon ausgeübt. daher braucht es hier wohl noch ein paar infos:
gibt es einen TV der hier entsprechende regelungen enthält?
gibt es eine Arbeitszeit-BV?
ist darin ein verfahren für Mehrzeiten geregelt? wenn ja wie?
ist das Mitbetimmungsrecht ggf. noch anderweitig ausgeübt worden?