arbeitsvertragliche Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
Hallo, hat jemand eine Ahnung in wie weit eine generelle Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in einem Arbeitsvertrag zulässig, bzw. unzulässig ist?
Community-Antworten (10)
03.01.2007 um 13:28 Uhr
Hallo und frohes Neues! Soweit ich weiß ist es generell unzulässig Entbindungen der Schweigepflicht vom Arbeitgeber zu verlangen, das geht den Chef überhaupt nichts an ob ich Hämorriden oder sonst was habe :-) war nur Spass. Hier geht es um sehr persönliches das den Chef nichts angeht allerdings kann man auch sein Mißtrauen damit erwecken ob man evtl. etwas zu verheimlichen hat wie Drogensucht oder Alkoholkonsom (jetzt mal nur als Härtefall). Diese Schweigepflicht hat schon seinen Grund! lG Anton
03.01.2007 um 13:30 Uhr
Was ich allerdings des öfteren gehört habe, kann er ein freiwilliges Protokoll der Krankenkasse verlangen über die Krankeitstage der letzten Jahre, ist aber auch kein muss.
03.01.2007 um 13:47 Uhr
nachtradler, eine solche Generalklausel verstösst meiner Meinung nach ganz klar gegen den §242 BGB -Treu und Glauben- und wäre für mich als Sittenwidrig einzustufen.
Anton, die Krankheitstage einzelner AN sind dem AG doch sowieso bekannt. Was die Krankenkassen im Sinne der Prävention mitteilen, sind Statistiken über Krankheitsursachen (Diagnosen) im Zusammenhang mit der Dauer. Der Rückschluss auf einzelne AN ist auf diesem Weg jedoch ausgeschlossen, da schiebt das BDSG einen Riegel vor. Folglich werden von einer solch betriebsbezogenen Auswertung nur grosse Unternehmen profitieren können.
03.01.2007 um 13:59 Uhr
Fayence, da hast Du recht, es bezog sich auf eine sehr große Firma mit den Krankenkassenprotokollen und da ging es dann um Neueinstellungen
03.01.2007 um 14:47 Uhr
Hallo zusammen, ich gehe auch davon aus, dass es nicht zulässig ist. Aber das gibt es. Gibt es eventuell ein Urteil dazu? Habe nichts gefunden. Vorab danke an alle Antwortenden.
03.01.2007 um 15:50 Uhr
nachtradler, habe dazu eine Seite gefunden, die meine Meinung hinsichtlich der Sittenwidrigkeit bestätigt.
"Soweit der Patient die ihn behandelnden Ärzte im Arbeitsvertrag global gegenüber seinem Arbeitgeber von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, ist eine solche Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam."
http://www.aerztekammer-berlin.de/35_Recht/08_Berufsrechtliches/45_SchweigepflDoku.html
Ein spezifisches Urteil habe ich nicht gefunden. Dafür wäre m.E. Bedingung, dass der AV geschlossen wurde und der AN im Nachhinein auf Streichung dieses Passus klagt. Und dass man vor Abschluss eines AVes die Streichung eines solchen Erklärung einklagen kann, halte ich für nicht möglich. Davon abgesehen ist dieser Passus unwirksam (§138 BGB).
Arbeitsverträge müssen sich mittlerweile gem. der AGB Bestimmungen einer Inhaltskontrolle unterziehen. Zum Tragen kommen daher die §§305 BGB, insbesondere §307 BGB.
03.01.2007 um 16:26 Uhr
hallo nachtradler, fragt doch nicht immer zuerst nach, warum ich dass NICHT muss! Ich würde den Arbeitgeber zuerst mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht. Er will was, also muss ER schon die Rechtmäßigkeit seines Verlangens nachweisen, oder sehe ich das so falsch?
04.01.2007 um 09:46 Uhr
Hallo Wölfchen, ich frage für eine Bekannte nach, nicht in meiner Eigenschaft als BR. Als ich von diesem Arbeitsvertrag hörte, es ging um eine Neueinstellung (sie hat nicht unterschrieben), sagte ich auch spontan, so was geht nicht. Aber Rückversichern ist immer besser. Gruß Nachtradler
04.01.2007 um 10:58 Uhr
@ nachtradler, auch Deine Bekannte kann doch höflich und freundlich bei der Personalleiterin des Betriebes (oder wer auch immer das Einstellungsgespräch geführt hat), wo sie sich beworben hat fragen, wieso denn dieser Passus da drin steht und ob denn das so rechtens wäre. Und dann kann sie den vorgeschlagenen Arbeitsvertrag mitnehmen, sagen dass sie sich das überdenken will und anschließend einen Fachanwalt um Rat fragen :-))
04.01.2007 um 12:18 Uhr
@ wölfchen Der normale Arbeitnehmer hat leider in den seltensten Fällen das Wissen um rechtssichere Angaben, geschweige denn wird er einen vorgelegten Arbeitsvertrag beim Einstellungsgespräch auf Rechtssicherheit hin auseinandernehmen. Sie hat den Vertrag dann ja auch zur Prüfung mitgenommen und ihn nicht unterschrieben. Sie hat zum Glück noch eine Arbeitsstelle, die sie auch jetzt weiter behält. Aber es zeigt für mein Empfinden, wie weit AG heute bei einer Einstellung in die Privatsspähre eindringen wollen. Ich denke auch, dass bei entsprechenden Änderungswünschen im Arbeitsvertrag der AG Abstand von der Einstellung nehmen wird. Nochmals besten dank an alle. nachtradler
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