W.A.F. LogoSeminare

Anpassung des Altersteilzeitgesetzes nach Erhöhung des Rentenalters

K
kathi
Jan 2018 bearbeitet

Nachdem das Rentenalter nun schrittweise auf 67 hochgesetzt wird, stellt sich die Frage, ob und wie das Altersteilzeitgesetz angepasst wird. Bis zu welchem Geburtsjahrgang ist denn die Altersteilzeit überhaupt noch möglich? Wie hoch ist das Rentenalter für Frauen?

Gibt es überhaupt schon klare Regelungen?

4.33003

Community-Antworten (3)

H
heldinderarbeit

03.01.2007 um 17:20 Uhr

Hier einmal die Infos, die wir uns gerade angeguckt haben - viel mehr weiß ich leider auch noch nicht.

Artikel Wikpedia http://de.wikipedia.org/wiki/Altersteilzeit

Altersteilzeitgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index.html

Bundesministerium Alterteilzeitrechner http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index.html

S
Spartacus

03.01.2007 um 17:21 Uhr

moin kathi, eine klare anrwort weiß ich nicht, aber in so einem fall würde ich bei der "Deutschen Rentenversicherung" anfragen-ist kostenlos!

F
Fayence

03.01.2007 um 17:48 Uhr

Kathi, von einem einheitlichen Renteneintrittsalter können bzw. müssen wir uns für die nächsten Jahre verabschieden. Und die klaren Regelungen dazu (auch für Frauen) gibt es bereits.

Was die STAATLICH geförderte Altersteilzeit betrifft, handelt es sich um ein Auslaufmodell, von welcher unter bestimmten Voraussetzungen (TV oder BV) nur noch die Jahrgänge bis einschließlich 1954 profitieren können.

http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/aeltere,did=174062.html

Ihre Antwort