Anpassung des Altersteilzeitgesetzes nach Erhöhung des Rentenalters
Nachdem das Rentenalter nun schrittweise auf 67 hochgesetzt wird, stellt sich die Frage, ob und wie das Altersteilzeitgesetz angepasst wird. Bis zu welchem Geburtsjahrgang ist denn die Altersteilzeit überhaupt noch möglich? Wie hoch ist das Rentenalter für Frauen?
Gibt es überhaupt schon klare Regelungen?
Community-Antworten (3)
03.01.2007 um 17:20 Uhr
Hier einmal die Infos, die wir uns gerade angeguckt haben - viel mehr weiß ich leider auch noch nicht.
Artikel Wikpedia http://de.wikipedia.org/wiki/Altersteilzeit
Altersteilzeitgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index.html
Bundesministerium Alterteilzeitrechner http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index.html
03.01.2007 um 17:21 Uhr
moin kathi, eine klare anrwort weiß ich nicht, aber in so einem fall würde ich bei der "Deutschen Rentenversicherung" anfragen-ist kostenlos!
03.01.2007 um 17:48 Uhr
Kathi, von einem einheitlichen Renteneintrittsalter können bzw. müssen wir uns für die nächsten Jahre verabschieden. Und die klaren Regelungen dazu (auch für Frauen) gibt es bereits.
Was die STAATLICH geförderte Altersteilzeit betrifft, handelt es sich um ein Auslaufmodell, von welcher unter bestimmten Voraussetzungen (TV oder BV) nur noch die Jahrgänge bis einschließlich 1954 profitieren können.
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsmarkt/Foerderung/aeltere,did=174062.html
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