Handyverbot im Unternehmen
Hallo. Die GF will das alle Handys (bis auf die betriebliche Nutzung von den Abteilungsleitern) verboten werden. Ist das Mitbestimmungspflichtig ?
Community-Antworten (2)
07.11.2018 um 11:57 Uhr
Es ist mitbestimmungspflichtig. Der AG kann lediglich mitbestimmungsfrei verlangen, dass während der Ausübung der Arbeit keine privaten Handyaktivitäten statt finden.
Verwandte Themen
Handyverbot durch Abteilungsleiter - geht das so einfach
ÄlterGuten Morgen ans Forum ein Abteilungsleiter sprach in seiner Abteilung ein Handyverbot für die privat Nutzung von Handys aus. Nun fühlen sich die MA in dieser Abteilung benachteiligt, weil es in un
Abmahnung / Handyverbot
ÄlterGuten Morgen, wir haben den Fall, dass ein MA eine Abmahnung bekommen hat weil er in seiner Arbeitszeit mit seinem Handy (trotz Handyverbot) beim BR angerufen hat. Kann das Handyverbot auch für Anruf
Warn App Handyverbot
ÄlterBei uns in der Firma gilt Handyverbot. Jetzt wurde ich gefragt wie das sich auf die Warn auswirkt. Ist die App verpflichtend? Darf man das Handy wieder mitbringen? Gibt es dazu Gesetze? Für mich sieht
Handyverbot am Arbeitsplatz ??
ÄlterHandyverbot am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber dieses verbieten?
Handyverbot - keine Handys im Betrieb?
ÄlterDie GL wird in der Firma ein Handyverbot aussprechen. Darf die GL dem MA verbieten die Geräte mit in die Arbeit zu nehmen. Die Handys sollen lt. GL zu Hause oder im Auto bleiben. Die MA haben Spinte i