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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probleme mit der Übernahme als JAV Mitglied

A
Ayaka
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen und frohes neues, ich habe da ein kleines Problem und ich weiss einfach nicht mehr weiter. Und zwar bin ich kürzlich zum zweiten mal in die JAV gewählt worden. nun habe ich dazu keine übernahme empfehlung. Die Ausbildung schickt mir keine freien stellen zu, bei den ich mich Bewerben kann,sondern ich muss mich da schon auf eine faust bewerben. nun sagt der BR mir das ich keine chance mehr hätte, nicht mal als JAV mitglied. stimmt das oder habe ich noch eine chance in die Firma rein zu kommen? ich habe den Antrag vor den 3 monaten eingereicht (ende oktober), darauf keine antwort bekommen. nur das im moment keine stelle zur verfügung stehen, obwohl es welche gibt. Meine Prüfung habe ich ende Januar Gemäß§ 78a BetrVG heißt es innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende, jedoch wurde mir vom BR gesagt, den Antrag sofort einzureichen. Ich bin im November wiedergewählt worden und weiß jetzt nicht, ob ich nochmal einen Antrag einreichn muss, um die Frist zu wahren.

ich weiss nicht mehr mit wem ich darüber reden soll, der mir helfen könnte.

6.01408

Community-Antworten (8)

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Fayence

03.01.2007 um 12:52 Uhr

Ayaka,

ich steige bei Dir nicht durch. Wann ist denn Deine Ausbildung beendet?

A
Ayaka

03.01.2007 um 12:57 Uhr

meine Ausbildung endet am 26.01.07 mit abgeschlossender Prüfung.

Ende Dezember habe ich durch meine AZUBI Kollegen erfahren das eine weitere Stelle frei wird. Die AZUBIS mit Übernahmeempfehlung wurden informiert und ich nicht.

M
Mickey

03.01.2007 um 14:28 Uhr

Also du hast ende oktober einen antrag auf übernahme gestellt und ende januar deine ausbildung beendet.wann genau hattest du denn den antrag gestellt?bei uns (öffentlicher dienst) ist es so, dass wenn der antrag rechtzeitig gestellt wurde und der arbeitgeber nicht gegen die übernahme schriftlich "spricht" kommt die übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.§ 9 ThürPersVG bei euch müsste es im BetrVG stehen.

A
Ayaka

03.01.2007 um 14:34 Uhr

Ich habe im August gesagt bekommen das ich keine Übernahmeempfelung habe. und somit die Firma mich nicht übernimmt. Aber da ich im November wieder in der JAV gewählt wurde, habe ich ja einen anspruch darauf. Aber der BR sagt das ich kaum chancen hätte, aber das kann ja garnicht sein, oder?

F
Fayence

03.01.2007 um 14:57 Uhr

Ayaka,

augenscheinlich hast Du den Antrag gem. §78a BetrVG fristgerecht eingereicht. Falls Du Dir mit den 3 Monaten unsicher sein solltest, stelle den Antrag jetzt lieber noch einmal. Dagegen spricht überhaupt nichts. Die Ausbildung ist übrigens nicht mit Prüfung beendet, sondern mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (§21 BBIG). Und jetzt weiter im Text.

Wenn Dein AG Dir NICHT innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung Deines Ausbildungsverhältnisses SCHRIFTLICH mitteilt, dass er Dich NICHT in ein unbefristetes AV übernehmen will, gilt dieses AV als begründet. Er hat für diese Mitteilung also noch ein paar Wochen Zeit.

Der AG kann aber innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung Deines Ausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen.

Wenn Dein AG Dir innerhalb der nächsten Wochen VOR Deiner Prüfung mitteilen sollte, dass er Dir keinen freien Arbeitsplatz anbieten kann oder Dich nicht übernehmen will, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dein Recht einzuklagen.

Aber bevor wir hier womöglich in die Irre laufen! Hast Du mit diesem AG einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen? Und in welchem Bereich machst Du Deine Ausbildung?

A
Ayaka

03.01.2007 um 15:20 Uhr

Hallo Fayence, ich habe einen 3,5 Jahre Vertrag mit dem AG Bereich Chemie. Ich bekam Anfang Oktober 06 die Kündigung bei positivem Prüfungsergebnis mit Hinweiß auf keine freie Stelle. Ende Oktober habe ich den Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt und bis heute noch keine Nachricht dazu erhalten. Wie gesagt im Dezember wurden meinen Azubi-Kollegen mitgeteilt, dass eine Stelle frei wird und sie sich dort bewerben sollen, nur mir wurde dies von der Ausbildung nicht mitgeteilt, weil ich keine Übernahmebescheinigung habe.

Vielen Dank für die Hilfe!

F
Fayence

03.01.2007 um 16:25 Uhr

Ayaka, o.k., dann ist zumindest der §78a korrekt!

Ich kann Dir nur anraten, Deinen Übernahmeanspruch KURZ vor Deiner Prüfung nochmals schriftlich einzureichen, um sicherzustellen, dass die 3 Monatsfrist auch wirklich eingehalten ist. Mache von diesem Schriftstück 2 Kopien; 1 übergibst Du dem BR zur Kenntnisnahme und auf der 2. lässt Du Dir den Empfang vom BR und auch von Eurer Personalabteilung quittieren.

Wenn ein freier Arbeitsplatz angeboten werden kann, umso besser! Ich würde diesen Arbeitsplatz in Deinem Übernahmeanspruch konkret erwähnen und mich unabhängig davon auf diese Stelle bewerben. Wie es aussieht, wirst Du nicht drum herum kommen, den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Falls Du Mitglied in der IG BCE sein solltest, lass Dich von der Gewerkschaft unterstützen.

Viel Glück!

P.S. Hier findest Du ein Musterformular und eine Broschüre: http://www.igmetall-coburg.de/html/body_ubernahme_javis.html

Habe noch eine bessere Seite gefunden: http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf

A
Ayaka

03.01.2007 um 19:16 Uhr

Danke du warst mir eine große Hilfe.

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