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Freistellungsanspruch für Kündigungsschutzklage

M
miamoto
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hat ein gekündigter Arbeitnehmer das Recht während der Arbeitszeit einen Anwalt oder das Arbeitsgericht aufzusuchen um eine Kündigungsschutzklage einzuleiten?

6.90702

Community-Antworten (2)

B
Bergmann

02.01.2007 um 22:31 Uhr

@ miamoto ,

er hat das Recht sich in seiner Arbeitszeit sich beim Arbeitsamt zu melden!Wenn das Amt ihn danach zum Anwalt schickt,weiß ich nicht was dann ! ;-)

F
Fayence

02.01.2007 um 22:35 Uhr

miamoto,

generell darf einem gekündigten MA nicht verwehrt werden, seine Rechte in Anspruch nehmen zu können. Und wenn dieses NUR im Rahmen seiner Arbeitszeit möglich wäre, muss der AG dafür bezahlt freistellen; sonst NICHT!

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