Erstellt am 02.01.2007 um 21:31 Uhr von Bergmann
@ miamoto ,
er hat das Recht sich in seiner Arbeitszeit sich beim Arbeitsamt zu melden!Wenn das Amt ihn danach zum Anwalt schickt,weiß ich nicht was dann ! ;-)
Erstellt am 02.01.2007 um 21:35 Uhr von Fayence
miamoto,
generell darf einem gekündigten MA nicht verwehrt werden, seine Rechte in Anspruch nehmen zu können. Und wenn dieses NUR im Rahmen seiner Arbeitszeit möglich wäre, muss der AG dafür bezahlt freistellen; sonst NICHT!