Erstellt am 02.01.2007 um 12:33 Uhr von Bergmann
@ Mickey ,
wenn der AG den befristeten Vertrag auslaufen läßt,dann war´s das!
Siehe Frage 11064 !!
Erstellt am 02.01.2007 um 12:38 Uhr von Fayence
Mickey,
der §78a bezieht sich in der Tat nur auf Azubis. Der befristete AV eines JAV läuft mit Vertragsende aus und ein Ersatzmitglied (§13 Abs.2 Nr. 2 beachten!) rückt in die JAV nach.