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Weiterbeschäftigung von JAV-Mitgliedern

M
Mickey
Jan 2018 bearbeitet

Im September 2006 ist unsere JAV neu gewählt worden.Eines der Mitglieder hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.01.2007. Wie verhält es sich hier mit der unbefristeten Weiterbeschäftigung???Ich finde immer nur etwas, wenn es um Auszubildende geht, die nach der Ausbildung unbefristet weiterbeschäftigt werden sollen, was ja hier aber nich der Fall ist!

5.64002

Community-Antworten (2)

B
Bergmann

02.01.2007 um 13:33 Uhr

@ Mickey , wenn der AG den befristeten Vertrag auslaufen läßt,dann war´s das!

Siehe Frage 11064 !!

F
Fayence

02.01.2007 um 13:38 Uhr

Mickey, der §78a bezieht sich in der Tat nur auf Azubis. Der befristete AV eines JAV läuft mit Vertragsende aus und ein Ersatzmitglied (§13 Abs.2 Nr. 2 beachten!) rückt in die JAV nach.

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