Hallo in die Runde,
ich frage mich ob es zulässig ist, ein Büro durch eine Glaswand zu trennen, die aber nur von einer Seite aus durchsichtig ist. Quasi wie in einem Verhöhrraum.... Konnte in der Arbeitsstättenverordnung und auch sonst nichts finden... Habt ihr einen Tipp?
Viele Grüße
Minski