Neugestaltung Büro
Hallo in die Runde, ich frage mich ob es zulässig ist, ein Büro durch eine Glaswand zu trennen, die aber nur von einer Seite aus durchsichtig ist. Quasi wie in einem Verhöhrraum.... Konnte in der Arbeitsstättenverordnung und auch sonst nichts finden... Habt ihr einen Tipp? Viele Grüße Minski
Community-Antworten (3)
06.11.2018 um 15:29 Uhr
Auch ein teildurchsichtiger Spiegel erfüllt die Kriterien des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.
06.11.2018 um 15:32 Uhr
Was ist mit der DSGV? Am Monitor sind doch Informationen, die nicht unbedingt öffentlich sind. Durch diese Glaswand ist einer Spionage Tür und Tor geöffnet.
06.11.2018 um 15:42 Uhr
DSGVO war auch mein erster Gedanke. Aber §87? Ich weiß nicht ob eine Glaswand als technische Einrichtung gewertet werden kann.... Mir ist wichtig zu wissen, ob wir als BR hier in einer Mitbestimmung sind oder nicht....
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