Erstellt am 06.11.2018 um 14:29 Uhr von hansimglueck
Auch ein teildurchsichtiger Spiegel erfüllt die Kriterien des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.
Erstellt am 06.11.2018 um 14:32 Uhr von nicht brauchen
Was ist mit der DSGV? Am Monitor sind doch Informationen, die nicht unbedingt öffentlich sind. Durch diese Glaswand ist einer Spionage Tür und Tor geöffnet.
Erstellt am 06.11.2018 um 14:42 Uhr von Minski
DSGVO war auch mein erster Gedanke. Aber §87? Ich weiß nicht ob eine Glaswand als technische Einrichtung gewertet werden kann....
Mir ist wichtig zu wissen, ob wir als BR hier in einer Mitbestimmung sind oder nicht....