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Neugestaltung Büro

M
Minski
Nov 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich frage mich ob es zulässig ist, ein Büro durch eine Glaswand zu trennen, die aber nur von einer Seite aus durchsichtig ist. Quasi wie in einem Verhöhrraum.... Konnte in der Arbeitsstättenverordnung und auch sonst nichts finden... Habt ihr einen Tipp? Viele Grüße Minski

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

06.11.2018 um 15:29 Uhr

Auch ein teildurchsichtiger Spiegel erfüllt die Kriterien des § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.

NB
nicht brauchen

06.11.2018 um 15:32 Uhr

Was ist mit der DSGV? Am Monitor sind doch Informationen, die nicht unbedingt öffentlich sind. Durch diese Glaswand ist einer Spionage Tür und Tor geöffnet.

M
Minski

06.11.2018 um 15:42 Uhr

DSGVO war auch mein erster Gedanke. Aber §87? Ich weiß nicht ob eine Glaswand als technische Einrichtung gewertet werden kann.... Mir ist wichtig zu wissen, ob wir als BR hier in einer Mitbestimmung sind oder nicht....

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