Erstellt am 28.12.2006 um 15:34 Uhr von Mona-Lisa
@rika,
wird nicht's bringen!
Laut § 5 ArbStättV hat euer AG für Nichtraucherschutz zu sorgen.
Er hat für eure Raucher einen Extraraum eingerichtet, worüber euch manch andere beneiden!
Aber was hindert einen Nichtraucher daran, die Raucher in der Pause aufzusuchen?
Erstellt am 28.12.2006 um 18:24 Uhr von Fayence
rika,
stelle mir gerade den Nichtraucher vor, welcher sich aufgrund eines gewissen Gruppenzwangs nicht trauen wird, dagegen zu votieren! Oder den Nichtraucher, welcher sich mit dieser Regelung nicht einverstanden erklärt... wird der dann auch wenigstens "gemoppt"?
Der § 5 ArbStättV ist umzusetzen und fertig!
Aber was hindert die Raucher daran, wenn sie mit den Nichtrauchern gemeinsam frühstücken möchten, auf den Genuß ihrer Zigarette zu verzichten?
Erstellt am 28.12.2006 um 18:28 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
Anti-Raucher-Kampagne? :-))
Erstellt am 28.12.2006 um 19:17 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
nö, in KEINSTER Weise! ;-))
P.S.
Du hattest bei Deiner Frage doch Hintergedanken...
Erstellt am 28.12.2006 um 22:22 Uhr von Kölner
@all
Neueste Untersuchungen zum Thema Raucher (i.A. der Tabakindustrie):
"Raucher sind dreimal geselliger als Nichtraucher"
- Hier ein Grund?
Erstellt am 29.12.2006 um 00:11 Uhr von kettenraucher
Man darf zwar im Nichtraucherraum nicht rauchen aber man darf aller wahrscheinlichkeit nach im Raucherraum nichtrauchen also alle man in den Raucherraum vielleicht erklärt dann der AG den Raucherraum zum Nichtraucherraum und umgekehrt. Würde alle probleme lösen.