Mitbestimmungsrechte des BR in sozialen Angelegenheiten - Rauchverbot
hallo , wer kann meine Frage beantworten? Wir haben seit kurzem im Pausenraum Rauchverbot und die Raucher müssen durch die Werkhalle zu einem Extraraum zum Rauchen gehen , dadurch nehmen die Rie Raucher Ihr Frühstück und auch Ihren Kaffee im Extraraum ein. Jetzt die frage wenn alle Nichtraucher dafür sind das die raucher im Pausenraum rauchen dürfen damit alle Kollegen wieder gemeinsam ihre Pause verbringen ist die Erlaubt???
Community-Antworten (6)
28.12.2006 um 16:34 Uhr
@rika, wird nicht's bringen! Laut § 5 ArbStättV hat euer AG für Nichtraucherschutz zu sorgen. Er hat für eure Raucher einen Extraraum eingerichtet, worüber euch manch andere beneiden! Aber was hindert einen Nichtraucher daran, die Raucher in der Pause aufzusuchen?
28.12.2006 um 19:24 Uhr
rika,
stelle mir gerade den Nichtraucher vor, welcher sich aufgrund eines gewissen Gruppenzwangs nicht trauen wird, dagegen zu votieren! Oder den Nichtraucher, welcher sich mit dieser Regelung nicht einverstanden erklärt... wird der dann auch wenigstens "gemoppt"?
Der § 5 ArbStättV ist umzusetzen und fertig!
Aber was hindert die Raucher daran, wenn sie mit den Nichtrauchern gemeinsam frühstücken möchten, auf den Genuß ihrer Zigarette zu verzichten?
28.12.2006 um 19:28 Uhr
@Fayence, Anti-Raucher-Kampagne? :-))
28.12.2006 um 20:17 Uhr
Mona-Lisa,
nö, in KEINSTER Weise! ;-))
P.S. Du hattest bei Deiner Frage doch Hintergedanken...
28.12.2006 um 23:22 Uhr
@all Neueste Untersuchungen zum Thema Raucher (i.A. der Tabakindustrie): "Raucher sind dreimal geselliger als Nichtraucher"
- Hier ein Grund?
29.12.2006 um 01:11 Uhr
Man darf zwar im Nichtraucherraum nicht rauchen aber man darf aller wahrscheinlichkeit nach im Raucherraum nichtrauchen also alle man in den Raucherraum vielleicht erklärt dann der AG den Raucherraum zum Nichtraucherraum und umgekehrt. Würde alle probleme lösen.
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