Erstellt am 28.12.2006 um 13:12 Uhr von Fayence
Erstellt am 28.12.2006 um 14:10 Uhr von Gevatter
@ Fayence, da wär ich jetzt nicht so radikal. Sollte das Ersatzmitglied auch nur für einen Tag nachrücken, wäre es mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet. Das bezieht sich nicht nur auf Sitzungen. Es könnte an diesem Tag durchaus alle Protokolle einsehen.
Erstellt am 28.12.2006 um 15:52 Uhr von sprotte
hallöchen :)
fayence hat aber recht. ohne nachrücken-kein informationsrecht des ersatzmitgliedes.
wir haben uns neulich von einem rechtsanwalt in einem seminar aufklären lassen müssen: da betriebsratsarbeit nicht öffentlich ist dürfen ersatzmitglieder keine infos erhalten,solange sie "nur" ersatz sind (also nicht nachgerückt und somit dann in dem moment ordentlich). würde man das aber tun, würde man die betriebsratsarbeit öffentlich machen und das ist halt verboten....
wir hatten bisher immer alle infos allen gegeben, also auch unseren ersatzmitgliedern, damit sie halt im bilde sind. rechtsanwalt empfahl uns dies besser zu lassen, schon allein, damit sich die ersatz-br nicht angreifbar machen, wg der br-zeiten (wenn sie z.b. 30min br-mails lesen obwohl sie nur ersatz sind)
is blöd, aber is halt so
guten rutsch ins neue jahr wünscht
sprotte
Erstellt am 28.12.2006 um 16:07 Uhr von Gevatter
@ sprotte, lies doch nochmal meine Antwort.
Erstellt am 28.12.2006 um 16:55 Uhr von Fayence
Wie so oft, liegt die Wahrheit in der Mitte! ;-)
Es reicht nicht aus, wenn ein Ersatzmitglied kraft Gesetzes passiv nachgerückt ist, es muss auch in der Eigenschaft als BRM tätig werden (können/müssen). Das wiederum bedingt die Kenntnis, dass das richtige Ersatzmitglied wissen muss, ob es ein ordentliches BRM vertreten muss. Und an dieser Stelle dürfte es, abgesehen von Einladungen zu BR-Sitzungen, in den meisten Fällen haken...
Das grundlose Lesen von Sitzungsniederschriften gehört aber eindeutig nicht zu den erforderlichen Aufgabenstellungen gem. § 37 Abs.2.
Erstellt am 28.12.2006 um 17:39 Uhr von Pfarrer
@Katharina
.....im Übrigen hätte das Ersatzmitglied dann aber auch reichlich zu lesen, zumindest bei uns im BR. Ansonsten werden bei uns die Ersatzmitglieder zu Beginn der Sitzung informiert und auf Stand gebracht so gut es eben geht, ...das muss dann reichen. Das macht's manchmal etwas schwierig wenn 2 oder gar 3 der hauptamtlichen BR'S gleichzeitig in Urlaub/Krank sind, - zu versuchen durch laufende Information via. Mail's die Ersatzmitglieder auf einem für die BR Sitzungen jederzeit verwertbaren Stand zu halten, halte ich schlicht für unmöglich. Die Vorgänge sind oft zu Komplex um sie per Intranet verständlich rüberzubringen um sie dann als Grundlage in z.B. Sitzungen oder Monatsgesprächen nennenswert benutzen zu können. Mehr als rudimentäre Inhalte kann man per Mail nicht vermitteln.
Erstellt am 28.12.2006 um 17:55 Uhr von Fayence
Pfarrer,
da geht Ihr aber auch nicht ganz koscher mit Euren Ersatzmitgliedern um...
Auch ein Ersatzmitglied muss die Möglichkeit haben, sich auf eine BR-Sitzung ordentlich vorbereiten zu können. Und wenn dafür die Einsicht in die vorangegangen Sitzungsprotokolle erforderlich ist, ist das nicht nur hilfreich sondern auch angebracht!
Erstellt am 28.12.2006 um 20:35 Uhr von Gevatter
@ Fayence, ich hatte nie behauptet, daß ein Ersatzmitglied grundsätzlich das Recht hat, Protokolle einzusehen. Es muß schon nachrücken, wobei die Dauer keine Rolle spielt. Ein Tag reicht völlig aus. Richtig ist natürlich, daß das E- Mitglied schon wissen muß, daß es nachgerückt ist um gesetzeskonform aktiv zu werden, denn darüber wird es im Gegensatz zur Teilnahme an Sitzungen nicht informiert. Das dürfte in der Praxis mitunter recht schwierig werden, da hast Du völlig Recht, aber so war die FRAGE ja nicht gestellt.
Wenn nun ein schlaues E-Mitglied aber genau wüßte, daß es nachgerückt ist, könnte es gem. § 34 Abs. 3 BetrVG alles einsehen, was es will. Und glaub mir Fayence, es gibt durchaus schlaue Ersatzmitglieder, wir haben jedenfalls so eins, das mit einem gewissen Charme ( positiv gemeint ) die alteingesessenen ( und vielleicht auch etwas eingefahrenen ) " Senatoren " von Zeit zu Zeit kräftig aufmischt.
Erstellt am 28.12.2006 um 20:59 Uhr von Lotte
Mit dem Wissen darum, dass man als EBRM gerade anstelle eines ordentlichen BRM nachgerückt ist, das ist so eine Sache...
Deswegen habe ich letzt mit unserem Arbeitsrechtler von der UNI darüber gerätselt. Der meinte, dass ein EBRM erst dann tätig werden darf, wenn es eine Ladung zur Sitzung erhalten hat.
Ich weiß, dass die Kommentierungen häufig anders lauten, aber er (auch ehrenamtlicher Arbeitsrichter beim LAG) meinte, dass man sich dann am wenigsten angreifbar machen würde.
Für uns habe ich daraus die Konsequenz gezogen darauf zu drängen EBRM besonders frühzeitig zu laden, wenn das Fehlen des BRM bekannt ist (bei Urlaub oder längerer Krankschreibung ist das ja durchaus möglich)
Erstellt am 28.12.2006 um 21:07 Uhr von Pfarrer
@Fayence
...nun, ich kann das gerne mal bei uns im BR thematisieren, -aber ich seh's tatsächlich als a' bisserl schwierig an, Ersatzmitgliedern, die manchmal erst 1-2Tage vorher erfahren dass sie an einer Sitzung teilnehmen müssen die letzten Protokolle zu übersenden und dann anzunehmen dass die Kollegen (so nett und bemüht die auch alle sind!) in der BR Sitzung auf dem Stand sind wie einer der hauptamtlichen BR's.
Erstellt am 28.12.2006 um 21:22 Uhr von Fayence
Gevatter,
ich habe ja auch nicht behauptet, dass Du behauptet hast, dass ein Ersatzmitglied grundsätzlich das Recht hat, Protokolle einzusehen! :-)
Hast Du nicht einmal vor gaaaaanz laaaaanger Zeit, Euer Thema "Ersatzmitglied" aufgeworfen? Aber egal, ich glaube Dir! ;-)
Lotte,
was bedeutet für Dich denn eine besonders frühzeitige Ladung? Bekommen Eure Ersatzmitglieder eine Extraeinladung? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass Ersatzmitglieder genauso rechtzeitig wie die ordentlichen BRM zu einer Sitzung geladen werden. :-)
Eurem Arbeitsrechtler ist übrigens ebenfalls das Studium des aktuellen BAG Urteils zu empfehlen! :-) Womit er allerdings Recht hat, dass mit der Sitzungsladung im Zweifelsfall (Kündigungsschutzprozeß) die Beweisführung für die Anwendung des §15 KschG am stichhaltigsten ist.
Erstellt am 28.12.2006 um 21:30 Uhr von Lotte
Fayence,
manchmal wird die Ladung für den nächsten Mittwoch erst Freitag rausgeschickt. Donnerstag sind die Ladungen aber meist auch schon fertig und müssen nur noch eingetütet werden.
Interessant wäre, ob eine Komplettladung für vier Wochen Urlaub eines BRM möglich wäre? Das BetrVG steht dem m.E. nicht entgegen, wenn man z.B. wüßte, dass das BRM auf der Weihnachtsinsel ist und definitiv nicht an Sitzungen teilnehmen wird ;-)
Erstellt am 28.12.2006 um 21:33 Uhr von Fayence
Pfarrer,
von Protokollen übersenden ist auch nicht die Rede! Steht auch im Gesetz lediglich etwas von Einsichtnahme...
Und da ich nicht glaube, dass in jeder Eurer Sitzung immer wieder das selbe Thema durchgekaut wird, müssen sich doch auch BRM immer wieder zeitnah auf neue Sachverhalte einlassen können. Ist zumindest bei uns so der Fall. "Dauerthemen" sind eher die Ausnahme! Und da würde es einem Ersatzmitglied durchaus helfen, wenn es in die entsprechenden Protokolle Einsicht nehmen kann, aus denen sich der Gesamtzusammenhang oder der Verlauf ergibt.
Erstellt am 28.12.2006 um 21:40 Uhr von Fayence
Lotte,
es ist doch ganz einfach!
Wenn z.B. zu Jahresbeginn bekannt ist, welches BRM wann Urlaub macht und die regelmässigen Sitzungstermine z.B. bereits für das ganze Jahr geplant sind, werden bei uns die entsprechenden Ersatzmitglieder informiert, dass sie mit der Ladung zur Sitzung xxx zu rechnen haben. Sollten diese zu diesem Zeitpunkt ebenfalls verhindert sein (z.B. Urlaub, Krankheit etc.) kann das entsprechend nächste Ersatzmitglied ebenfalls frühzeitig von diesen Terminen in Kenntnis gesetzt werden. Erleichert allen Beteiligten die Planung ungemein.
Und so werde ich nächste Woche ruhigen Gewissens zu meiner geliebten Insel fahren! ;-))
Erstellt am 28.12.2006 um 21:47 Uhr von Lotte
Fayence,
es geht hier doch gerade gar nicht um die Planung, sondern um die Rechtsicherheit durch eine Ladung zur Sitzung...
Erstellt am 28.12.2006 um 22:24 Uhr von Gevatter
@ Fayence, schön das Du mir glaubst - grins -. Übrigens, in 8 Tagen fliege ich auch zu meiner geliebten Insel. Das ein Ersatzmitglied nur bei Einladung zur Sitzung tätig werden darf, ist schlichtweg falsch.
Erstellt am 28.12.2006 um 22:33 Uhr von Fayence
"Das ein Ersatzmitglied nur bei Einladung zur Sitzung tätig werden darf, ist schlichtweg falsch."
Gevatter,
auch hier würde ich nie niemals nicht das Gegenteil behaupten! Selbst das BAG schließt sich da unserer Meinung an. ;-)
Urlaub bei Deinen Freunden, wie im letzten Jahr?
Lotte,
jetzt habe ich Deine Botschaft auch in Gänze verstanden! ;-)) Aber Du die meinige noch nicht; ;-) Wenn bekannt ist, dass ein ordentliches BRM z.B. wegen Urlaub für 4 Wochen verhindert ist, kann das entsprechende Ersatzmitglied doch über die entsprechenden Sitzungstermine in Kenntnis gesetzt werden. Damit könnte die Einladung auch unterbleiben und nur noch die Tagesordnung müsste ordnungsgemäß mitgeteilt werden.
Erstellt am 28.12.2006 um 22:37 Uhr von Kölner
Das sind so Diskussionen, die unter "wir-entfernen-uns-vorbildlich-von-der-Fragestellung" abzuspeichern sind. Klasse!
Aber ich will da nicht blockieren:
Habt Ihr schon mal den Artikel "Betrunkene schwedische Elche randalierten vor Altenheim" gelesen?
:-)
Erstellt am 28.12.2006 um 22:40 Uhr von Lotte
Das liegt daran, dass BRMs zwischen Weihnachten und Neujahr aber auch so gar nichts zu tun haben ;-))
Ich liebe Euch alle! (passt auch nicht wirklich zur Fragestellung ;-)) )
Erstellt am 28.12.2006 um 22:52 Uhr von Fayence
Kölner,
ebenfalls sehr empfehlenswerte Lektüre "Begrabt meinen Nerz an der Biegung des Flusses".
P.S.
Tierliebhaber sollten eine gewisse Vorliebe für Satire mitbringen...
Lotte,
mit Deinem ersten Satz kannst Du aber nur die siechen und kranken, fiebernden BRM gemeint haben! ;-))
Erstellt am 28.12.2006 um 22:54 Uhr von Gevatter
Wie solltest Du auch blockieren Kölner, erstens machen die Mädels sowieso was sie wollen, und zweitens bist Du auch ein "Bombenleger".
Erstellt am 28.12.2006 um 22:56 Uhr von Fayence
Gevatter,
ich komm aus dem Staunen nicht mehr raus! Ich muss Dir schon wieder beipflichten! Und die Stinkbomben von Kölner sind über die Stadtgrenzen hinaus berüchtigt... ;-))
Erstellt am 28.12.2006 um 23:00 Uhr von Gevatter
... und das trotz Krankheit !!! Wohnt denn Kölner in einer Stadt ?
Erstellt am 28.12.2006 um 23:03 Uhr von Fayence
Kölner wohnt in einer Wohnung inmitten einer Wohnsiedlung!
Erstellt am 28.12.2006 um 23:09 Uhr von Kölner
@Fayence
Neue Adressen:
Pavianfelsen No.2, Kamel-iter No. 12, Otterteich No. 10 oder doch Seelöwenweg No. 7
;-)
@Gevatter
Hatte ich Dir meine Liebe schon angetragen? Wenn nicht, dann jetzt! :-)
@Lotte
Aus "Tosca" wird jetzt Ramses II.
:o)))
*brüll*
Erstellt am 28.12.2006 um 23:15 Uhr von Gevatter
"Kölner wohnt in einer Wohnung inmitten einer Wohnsiedlung!" Der Kerl überrascht aber auch immer wieder auf's Neue. Ich wußte schon, daß er gut ist, aber das... ? Da krieg ich glatt ne Gänsehaut.
Erstellt am 28.12.2006 um 23:19 Uhr von Lotte
Gevatter, Fayence,
oder wohnt der Kölner jetzt bei Pfarrer?
Kölner,
solange aus "Tosca" nicht "Lotte" wird ist mir alles recht ;-)
Ramses II,
nennst Du Dich jetzt Tosca?
Erstellt am 28.12.2006 um 23:21 Uhr von Fayence
Kölner,
die Adressen hast Du ja wirklich schon sehr gut drauf!
Aber ein paar fehlen noch... So lernst Du Deine Nachbarschaft nicht kennen! ;-))
Gevatter,
eine Gänsehaut...? Das hört sich nicht gut an!
Erstellt am 28.12.2006 um 23:26 Uhr von Gevatter
Wieso ist denn Kölner jetzt bei Pfarrer eingezogen ? Gibt es da eine spirituelle Verbindung ? @ Fayence, vielleicht vertrage ich das Antibiotikum nicht.
Erstellt am 28.12.2006 um 23:35 Uhr von Lotte
Gevatter,
"Entzug"erscheinungen...
Du bräuchtest jetzt die fayolsche Brücke ;-))
Erstellt am 28.12.2006 um 23:39 Uhr von Fayence
Lotte,
der Ärmste... jetzt hat er schon Gruselfieber UND Gänsehaut! :-)
Und Tosca ist doch die Schwägerin von Ramses II und hat Zwillinge.
Gevatter,
alles wird gut... mach Dir keine Sorgen... Unverträglichkeitsreaktionen auf Antibiotika gibt es häufiger, aber die meisten Patienten überleben diese -zumindest nach Reanimation-
Erstellt am 28.12.2006 um 23:46 Uhr von Kölner
@all
Die zwei freds laufen unter "Folgeerkrankung eines Beitrags", oder?
Erstellt am 29.12.2006 um 07:47 Uhr von Benno_BRB
Ju huhuhuuu...
Guten Morgen allerseits...
Endlich mal wieder Zeit reinzuschauen......
Hallöööööleken!
Hoffe Ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch sollt Ihr alle haben (müsst wenn Ihr mich fragt!)
Also wer im Schlangenweg im Hühnerhaus mit angebautem Entenstall wohnt der braucht sich nicht wundern wenn die Mäuse auf dem Tisch tanzen weil die Katze auf dem Waschbärbauch liegt! oder so...
Ansonsten sehr interessant.
...wissenswertes wissenswertes über erlangen...
Moin Moin!
Benno
Erstellt am 29.12.2006 um 08:30 Uhr von Mona-Lisa
na ihr verrückten Vögel!
Euch kann man alleine lassen......
@Benno_BRB,
schön dass du dich wieder mal blicken lässt!