Einsichtnahme in BR Protokolle für Schwerbehindertenvertretung - wie muss die vorgenommen werden?
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach BetrVg das Recht auf Einladung (mit Tagesordnung) zu den BR Sitzungen und darf beratend teilnehmen. Gibt es eine Vorschrift, wie das Recht auf Einsichtnahme in die Protokolle der BR Sitzungen praktisch vollzogen werden kann ? Reicht es aus, für die Einsicht in die Protokolle temporär den Ordner zur Verfügung zu stellen ? Hintergrund: der BR möchte die Prokokolle nicht per Email versenden.
Community-Antworten (1)
17.01.2006 um 12:09 Uhr
Die Schwerbeh.Vertr. hat nur ein Recht an Sitzungen beratend teilzunehmen, aber keine Akteneinsicht, d.h. keine Protokoll-Einsicht: s. §§ 32 u. 34 BetrVG. Protokoll-Einsicht haben nur gewählte BR-Mitglieder.
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