Hallo!

Wir stehen kurz vor einem Einigungsstellenverfahren. Es geht um einen Interessenausgleich/Sozialplan wegen Schließung einer Betriebsstätte. Betroffen sind 70 Mitarbeiter, dem Unternehmen geht es blendend.
Was geschieht, wenn es vor der Einigungsstelle zu keiner Einigung kommt. Kommt es von Seiten des Vorsitzenden auf jeden Fall dann zu einem für beide Parteien bindenen Spruch?
Wenn nein, kann der AG dann die Mitarbeiter ohne Sozialplan einzeln kündigen?
Wie soll sich dann der BR verhalten? Kann der BR dann eine Sammelklage vor Gericht anstreben? Oder muß jeder Kollege einzeln vor Gericht gehen?
Danke für Eure Antwort.