Zuständigkeit Betriebsrat für alle Niederlassungen
In der Hauptniederlassung unseres Betriebes wurde vor kurzem ein Betriebsrat gewählt. Die Firma hat ca. 2500 Mitarbeiter in mehreren Niederlassungen bundesweit. Unsere NL hat etwa 20 Mitarbeiter. Ist der Betriebsrat nun für alle Niederlassungen verantwortlich ?
Kontaktaufnahme ist schwierig, da die Geschäftsleitung bis zuletzt mit allen legalen/illegalen Mitteln die Wahl verhindern wollte. Danke schon mal vorab für jede Antwort !
Community-Antworten (1)
28.12.2006 um 13:23 Uhr
Schau einmal hier rein: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_093
Du wirst feststellen können, dass, Ihr nur für die Betriebsteile (wenn es denn wirklich welche sind) zuständig seid, die nicht betriebsratsfähig sind. Ansonsten hätten die KollegInnen sich Eurer Wahl entweder anschliessen müssen oder könnten einen eigenen BR wählen.
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