Zeitpunkt Wirksamwerden Lohnerhöhung - Mitbestimmungspflichtig?
Die jährliche Lohnerhöhung erhalten unsere Mitarbeiter bisher immer in dem Monat in dem sie ursprünglich in das Unternehmen eingetreten sind. Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Der BR möchte einen einheitlichen Zeitpunkt für alle Mitarbeiter. Unsicherheit herrscht nun darüber ob er dies erzwingen kann.
Community-Antworten (2)
06.11.2018 um 10:43 Uhr
Hallo, ich würde sagen § 87 Abs.4, Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Mitbestimmungspflichtig.
06.11.2018 um 12:36 Uhr
cojote wie willst du denn daraus ableiten wann das Gehalt erhöht wird????? Wenn dann geht der Weg über die Betriebliche Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Aber auch das ist dünn. Wenn der AG aber nicht tarifgebunden ist, dann ist es ja zunächst mal der Ansatz Entgeltgruppen und ggf. Stufen zu schaffen. Und dann seid ihr ja am Thema dran. Aber bitte beachten, dass ihr darüber nicht das konkrete Entgelt regeln könnt und nicht ob der AG überhaupt erhöht
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