W.A.F. LogoSeminare

Zeitpunkt Wirksamwerden Lohnerhöhung - Mitbestimmungspflichtig?

R
Rapollo
Jan 2019 bearbeitet

Die jährliche Lohnerhöhung erhalten unsere Mitarbeiter bisher immer in dem Monat in dem sie ursprünglich in das Unternehmen eingetreten sind. Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Der BR möchte einen einheitlichen Zeitpunkt für alle Mitarbeiter. Unsicherheit herrscht nun darüber ob er dies erzwingen kann.

25002

Community-Antworten (2)

C
cojote

06.11.2018 um 10:43 Uhr

Hallo, ich würde sagen § 87 Abs.4, Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Mitbestimmungspflichtig.

P
paula

06.11.2018 um 12:36 Uhr

cojote wie willst du denn daraus ableiten wann das Gehalt erhöht wird????? Wenn dann geht der Weg über die Betriebliche Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Aber auch das ist dünn. Wenn der AG aber nicht tarifgebunden ist, dann ist es ja zunächst mal der Ansatz Entgeltgruppen und ggf. Stufen zu schaffen. Und dann seid ihr ja am Thema dran. Aber bitte beachten, dass ihr darüber nicht das konkrete Entgelt regeln könnt und nicht ob der AG überhaupt erhöht

Ihre Antwort