Erstellt am 06.11.2018 um 09:43 Uhr von cojote
Hallo, ich würde sagen § 87 Abs.4, Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 06.11.2018 um 11:36 Uhr von paula
cojote wie willst du denn daraus ableiten wann das Gehalt erhöht wird????? Wenn dann geht der Weg über die Betriebliche Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Aber auch das ist dünn. Wenn der AG aber nicht tarifgebunden ist, dann ist es ja zunächst mal der Ansatz Entgeltgruppen und ggf. Stufen zu schaffen. Und dann seid ihr ja am Thema dran. Aber bitte beachten, dass ihr darüber nicht das konkrete Entgelt regeln könnt und nicht ob der AG überhaupt erhöht