Hallo,

Wer kann mir weiter helfen?

Wir sind ein privates Busunternehmen und arbeiten nach NWO Tarif.

Bei gesetzlichen Feiertagen bekommt der Kollege diesen mit seinen Durchschnittstunden vergütet. Nun ist es so, dass wir in unserem Unternehmen auch an diesen Tagen fahren.

Teilweise arbeiten die Kollegen aber nur 4.0 Std. . Diese Std. werden ordnungsgemäss plus dem Feiertagszuschlag vergütet.
Die Ungerechtigkeit ist, das der nichtarbeitende Kollege in der Regel die gleiche Vergütung lt. Gesetz wie der arbeitende Kollege erhält.

Ich bin der Ansicht, das der arbeitende Kollege ebenfalls die ermittelten Durchschnittsstd. Erhalten muss und zu dem auf die tatsächlichen geleisteten Arbeitsstd. die gesetzlichen Zuschläge erhält.

Wer kann mir sagen, ob das zutrifft.

LG