Erstellt am 27.12.2006 um 10:27 Uhr von Gevatter
Habt ihr keine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung ? Darin ist soetwas normalerweise geregelt.
Erstellt am 28.12.2006 um 08:16 Uhr von ollaf
Am Jahresende muss eine Jahres - Sollarbeitszeit geleistet sein. Ist das nicht geschehen kann diese in Urlaubstagen abgezogen werden. Bei Kullanz wird eine Frist gesetzt bis die Zeit nachzuholen ist. weiß das da bei mir das auch so der Fall war. Nur bei mir hat die Stempeluhr falsch gerechnet und jetzt kriege ich meine Zeiten nicht mehr zurück und vor Gericht wilol ich nicht
Erstellt am 28.12.2006 um 08:48 Uhr von Bergmann
Richtig,Ramses II !!
Denn der Urlaub dient der Erholung und nicht zum Auffüllen von irgendwelchen Minuskonten ! ;-))
Erstellt am 28.12.2006 um 09:58 Uhr von Mona-Lisa
@ollaf,
ein Rechtsanwalt hätte seine helle Freude an deiner Geschichte!