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BR-Sitzung nach der Arbeitszeit ?

D
domino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG hat den Vorschlag gemacht, die BR-Sitzungen vom festen Termin innerhalb der Arbeitszeit ( 14-tägig, halbe Tage ) auf die Zeit nach der Arbeit ( Freizeit ) mit entspr. finanziellem Ausgleich ( Bezahlung der Überstunden ) zu verlegen. Grund: Belastung der Vertriebsleistung, weil die Mehrzahl des Gremiums dem Vertrieb angehört.

Die Meinung im Gremium dazu ist geteilt.

Bin dankbar für positive und negative Meinungen und Hinweise.

7.07605

Community-Antworten (5)

F
Fayence

26.12.2006 um 16:09 Uhr

Ich persönlich würde den rechtlichen Pfad der Tugend NICHT verlassen! Wirft mehr Unwägbarkeiten und Probleme auf, als Ihr es Euch zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht vorstellen könnt.

Auch würde ich mich nicht einem möglichen Vorwurf meiner KollegInnen aussetzen wollen, Ihr würdet Euch aufgrund der "Überstunden"vergütung unberechtigterweise bereichern wollen!

H
Heini

26.12.2006 um 20:23 Uhr

Wird teilweise von den Kollegen im Betrieb auch anders gesehen, auch durch Anspielungen von Vorgesetzten und AG bewusst geschürt.

Z.B.: " Die sitzen wieder in einer Sitzung trinken Kaffee und lassen es sich gut gehen und wir müssen deren Arbeit mitmachen".

Es ist ja kein Unrecht wenn der BR außerhalb der Arbeitszeit seine Sitzungen abhält. Muss jeder BR selber wissen wie er den Zeitpunkt der Sitzungen plant. Kommt ihr mit dem AG gut aus warum nicht auch einmal seinen Wünschen nachkommen.

B
Bökelberger

26.12.2006 um 21:22 Uhr

Hallo Domino, das Problem kenne ich zu gut, denn zum Teil hat selbst das eine oder ander BR Mitglied seine Probleme damit die Kollegen/innen im Regen stehen zu lassen. Deshalb möchte ich mich der Meinung von Heini durchaus anschließen. Warum soll man nicht einmal ein anderen Weg gehen, wenn alle (BR-Mitarbeiter-GL) damit leben können. Eventuell kann man dies alles auch ersteinmal für eine bestimmende Zeit testen, um dann Meinungen aus der Belegschaft darüber einzuholen.

S
Sertac

31.12.2006 um 14:14 Uhr

Mein lieber Domino

Ich bin einer anderen Meinung, wie mein vorschreiber. Als BR seit ihr die Rechtsanwälte der Kollegen. Da sind wir uns doch einig. BR-arbeit kann während der Arbeitszeit gemacht werden, denn BR-arbeit ist gleich Arbeitszeit. Geht keine Kompromisse ein und lasst die dinge ihren lauf.

Alles Gute

P
packer

02.01.2007 um 14:03 Uhr

moin domino,

betriebsratsarbeit hat grundsätzlich während der arbeitszeit stattzufinden. lasst euch hier nicht auf faule kompromisse ein und arbeitet, wie es recht und gesetz vorsehen. @ heini das kenne ich nur zu gut. aber dieser art von stimmungsmache kann man durch viel transparenz und vermittlung der wichtigkeit unserer arbeit gegensteuern. der AG muss nun mal für die zeit der br-arbeit ersatz stellen.

sprecht mit ihm ein anderes modell durch! halbschwanger geht aber nun mal nicht...

gruß, packer

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