Erstellt am 26.12.2006 um 12:30 Uhr von Konrad
Hall Juppi
der AG hat Euch vor jeder Einstellung rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Den innerbetrieblichen Aushang sollte der BR schriftlich für die Zukunft einfordern.
Der AG hat euch ignoriert ? Ihr solltet das im 1 Schritt schriftlich anmahnen,
und eure Rechte sachlich darlegen. Im Wiederholungsfall auch mal den Rechtsweg beschreiten.
Wie es scheint wurdet ihr doch zur Einstellung in Kenntniss gesetzt?
Der BR prüft nicht die schlechte Arbeitsmarktlage, sondern ob die Person die eingestellt werden soll keine Benachteiligung bzw. sachlich gerecht eingruppiert wurde.
Ihr müßt selber aus der Situation abwegen, was ihr tun wollt.
Erstellt am 26.12.2006 um 12:46 Uhr von Fayence
@ Juppi
1. Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung muss vom BR verlangt worden sein, sonst ist der AG dazu nicht verpflichtet.
2. Der BR ist vor jeder personellen Einzelmaßnahme anzuhören.
3. Im Abs.2 §99 BetrVG sind die Gründe abschließend aufgeführt, warum ein BR die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung verweigern kann.
Es geht nicht darum, die Einstellung von AN zu verhindern. Vielmehr werden einem BR sehr enge Grenzen seiner Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ich würde Eurem AG schriftlich mitteilen, dass er verpflichtet ist, Euch vor z.B. einer Einstellung nach §99 BetrVG anzuhören. Falls Ihr eine interne Stellenausschreibung verlangt habt, würde ich auf die Einhaltung dieser pochen. Ebenfalls würde ich darauf hinweisen, dass Ihr im Wiederholungsfall von den §§100f Gebrauch machen werdet.
Für einen ohne Zustimmung des BRs eingestellten AN bedeutet dies im schlimmsten Fall, der er seinen Job schneller wieder los ist, als er ihn bekommen hat!
Erstellt am 26.12.2006 um 13:15 Uhr von juppi
@Fayence
zum 1. Er wurde vom BR dazu aufgefordert.
zum 2. Es soll noch eine Person eingestellt werden wir sind aber immernoch nicht darüber informiert worden.
zum 3. in punkt 5 des § 99 wird beschrieben: wenn eine erforderliche Ausschreibung nach § 93 im Betrieb unterblieben ist ( ist bei uns nun der Fall )
Wir wollen diesen neuen Mitarbeiter nicht vor die Tür setzen nur weil wir nicht unterrichtet worden sind.
Aber ohne Gegenmaßnahmen wird es uns im nächsten Fall wahrscheinlich genauso gehen.
Was würdet ihr hier tun.
@ Konrad
Wir wurden informiert ( vier Tage danach ) und sollen rückwirkend zustimmen ?
Danke juppi
Erstellt am 26.12.2006 um 13:44 Uhr von Fayence
juppi,
entweder wollte Ihr ernst genommen werden oder nicht. Die "Härte" möglicher Vorgehensweisen würde für mich maßgeblich davon abhängen, ob es sich bereits um einen Wiederholungsfall handelt oder nicht.
Auf alle Fälle würde ich diese Einstellung nicht unkommentiert lassen und den AG ganz klar schriftlich auf seine Pflichten und Eure Rechte hinweisen; s.o..
Wartet aufgrund dieses Schreibens ab, ob die Stellenausschreibung/Anhörung zu der geplanten Einstellung eines weiteren AN dann auch noch unterbleibt.
Falls ja, müsst Ihr Ihr aber auch so konsequent sein und einen Widerspruch bis vor´s Arbeitsgericht durchziehen. Ansonsten habt Ihr für die Zukunft verloren; ich würde Euch als AG dann nicht mehr allzu ernst nehmen!
P.S.
Eine rückwirkende Zustimmung gibt es nicht! Ihr müsst entscheiden, ob diese Anhörung dem §100 Abs. 1 entspricht oder nicht.
Erstellt am 26.12.2006 um 22:08 Uhr von Konrad
juppi
ich schließe mich Fayence vollkommen an.
noch ein paar Ideen: habt ihr mit eurem AG ein Monatsgespräch, das wäre ein guter
Moment offiziell nach Personalpolitik zu fragen und auch euren rechtlichen
Standpunkt klar zu machen.
Wenn das alles nichts hilft, auch mal den Gang zum Arbeitsgericht beschreiten.
Viel Erfolg Gruß Konrad