200 Mitarbeiter- Freistellung?
Unser AG sagt es lohnt sich bei uns nicht. Derjenige der freigestellt wird hätte nicht genug zu tun. Aber er muß doch freistellen?
Community-Antworten (4)
22.12.2006 um 14:16 Uhr
Wenn es soviele Mitarbeiter im Sinne der Definition des BetrVG sind und der BR das ganze beschlossen hat....
22.12.2006 um 14:26 Uhr
Es sind 205 Mitarbeiter. Und es werden bis Sommer noch 230 werden.
22.12.2006 um 14:42 Uhr
Bernd, haben Dir die Antworten nicht gepasst, dass Du hier einen neuen Fred öffnest?
22.12.2006 um 19:31 Uhr
Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsratsmitglied von seiner Arbeit für die Betriebsratstätigkeit freizustellen. Der Betriebsrat beschließt die Freistellung und somit ist es so. Der Betriebsrat hat nur mit dem Arbeitgeber über die freizustellende Person zu verhandeln um eventuelle Bedenken des AG in seinem Beschluss mit zu berücksichtigen. Ob das freigestellte Betriebsratsmitglied ausgelastet ist und welche Arbeiten das Mitglied für den BR tätigt, geht dem AG nichts an. Lasst Euch die Freistellung nicht abschwatzen, denn erst wenn der BR richtig tätig wird werdet ihr feststellen welch ein Zeitaufwand ordentliche Betriebsratsarbeit erfordert.
Ausführliches findest Du hier: www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7270.pdf
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