Erstellt am 22.12.2006 um 13:16 Uhr von betriebsratten
Wenn es soviele Mitarbeiter im Sinne der Definition des BetrVG sind und der BR das ganze beschlossen hat....
Erstellt am 22.12.2006 um 13:26 Uhr von bernd
Es sind 205 Mitarbeiter. Und es werden bis Sommer noch 230 werden.
Erstellt am 22.12.2006 um 13:42 Uhr von Lotte
Bernd,
haben Dir die Antworten nicht gepasst, dass Du hier einen neuen Fred öffnest?
Erstellt am 22.12.2006 um 18:31 Uhr von Heini
Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsratsmitglied von seiner Arbeit für die Betriebsratstätigkeit freizustellen.
Der Betriebsrat beschließt die Freistellung und somit ist es so.
Der Betriebsrat hat nur mit dem Arbeitgeber über die freizustellende Person zu verhandeln um eventuelle Bedenken des AG in seinem Beschluss mit zu berücksichtigen. Ob das freigestellte Betriebsratsmitglied ausgelastet ist und welche Arbeiten das Mitglied für den BR tätigt, geht dem AG nichts an.
Lasst Euch die Freistellung nicht abschwatzen, denn erst wenn der BR richtig tätig wird werdet ihr feststellen welch ein Zeitaufwand ordentliche Betriebsratsarbeit erfordert.
Ausführliches findest Du hier:
www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7270.pdf