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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

200 Mitarbeiter- Freistellung?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG sagt es lohnt sich bei uns nicht. Derjenige der freigestellt wird hätte nicht genug zu tun. Aber er muß doch freistellen?

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Community-Antworten (4)

B
betriebsratten

22.12.2006 um 14:16 Uhr

Wenn es soviele Mitarbeiter im Sinne der Definition des BetrVG sind und der BR das ganze beschlossen hat....

B
Bernd

22.12.2006 um 14:26 Uhr

Es sind 205 Mitarbeiter. Und es werden bis Sommer noch 230 werden.

L
Lotte

22.12.2006 um 14:42 Uhr

Bernd, haben Dir die Antworten nicht gepasst, dass Du hier einen neuen Fred öffnest?

H
Heini

22.12.2006 um 19:31 Uhr

Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsratsmitglied von seiner Arbeit für die Betriebsratstätigkeit freizustellen. Der Betriebsrat beschließt die Freistellung und somit ist es so. Der Betriebsrat hat nur mit dem Arbeitgeber über die freizustellende Person zu verhandeln um eventuelle Bedenken des AG in seinem Beschluss mit zu berücksichtigen. Ob das freigestellte Betriebsratsmitglied ausgelastet ist und welche Arbeiten das Mitglied für den BR tätigt, geht dem AG nichts an. Lasst Euch die Freistellung nicht abschwatzen, denn erst wenn der BR richtig tätig wird werdet ihr feststellen welch ein Zeitaufwand ordentliche Betriebsratsarbeit erfordert.

Ausführliches findest Du hier: www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7270.pdf

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