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200 Mitarbeiter - Freistellung?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum. In unserem Betrieb haben wir ab Januar die sogenannte magische Grenze mit 200 Mitarbeitern knapp überschritten. Ab wieviel Mitarbeitern wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt? Gruß Bernd

7.475011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

22.12.2006 um 13:25 Uhr

200
Darf ich mich dennoch über die Frage wundern?

B
Bernd

22.12.2006 um 13:27 Uhr

Muß der AG bei 200 MA freistellen oder kann er?

P
paula

22.12.2006 um 13:47 Uhr

wenn ihr wollt muss er...

B
Bernd

22.12.2006 um 13:50 Uhr

Womit müssen wir es begründen? Der AG ist der Meinung das es sich bei uns nicht lohnt und der jenige nichts zu tun hätte.

P
paula

22.12.2006 um 14:09 Uhr

begründen??? ganz einfach: § 38 BetrVG. eine weitere begründung müßt ihr eigentlich nicht geben.

andere frage am rande: stimmt der hinweis des AGs? wenn das stimmt könnte es evtl. unmut aus dem kreis der kollegen geben und das finde ich persönlich nicht so dolle

B
Bernd

22.12.2006 um 14:11 Uhr

Nein es stimmt nicht. Wie haben ne Menge Probleme

L
Lotte

22.12.2006 um 14:11 Uhr

Bernd, nicht der AG hat über die Freistellung zu entscheiden, sondern der BR. Der AG könnte lediglich die Einigungsstelle einberufen, wenn ihm Eure Entscheidung missfällt, aber mit der Begründung "zu wenig Arbeit" wird er kaum einen Blumentopf gewinnen.

Däubler schreibt unter § 38 BetrVG RN 10 eindeutig: "Erhöht sich die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN während der Amtszeit des BR nicht nur vorübergehend, ist die Zahl der freizustellenden BR-Mitglieder anzupassen"

M
Mona-Lisa

22.12.2006 um 14:44 Uhr

@bernd, "....Der AG ist der Meinung das es sich bei uns nicht lohnt und der jenige nichts zu tun hätte." Allein schon diese Aussage bestätigt doch nur, dass ein freigestellter BR (samt Gremium) mehr als genug Arbeit hätte!

P
Pfarrer

22.12.2006 um 15:06 Uhr

@Mona Lisa

...eine sehr feinsinnige und ebenso treffende Argumentation,...;-)

F
Fayence

22.12.2006 um 15:17 Uhr

Bernd, wie knapp ist denn die "magische" Grenze überschritten?

Und wie sieht die Personalplanung der Zukunft aus? Weil... wenn die 200er Grenze wieder unterschritten wird, verfällt auch der Anspruch auf die Freistellung!

Nachtrag! Habe erst jetzt gesehen, dass Du die Antwort in einem anderen Fred gegeben hast.

Spricht irgendetwas dagegen, bis zum Sommer abzuwarten? Die Anzahl von 230 Arbeitnehmern würde die Durchsetzung Eures Anspruchs ungemein erleichtern!

L
Lola

23.12.2006 um 21:22 Uhr

@bernd keine Diskussion mit AG. Vorgeschriebenes Gespräch,Beschluß und gut. Langwierige Gesprpäche über Zeitpunkt und Umpfang der Freistellung sind nicht nötig!!! Dergleichen Diskussionen haben unseren Betriebsrat ein halbes Jahr blockiert! Nachzulesen in früheren Fragen.

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