Erstellt am 22.12.2006 um 12:25 Uhr von Kölner
200
Darf ich mich dennoch über die Frage wundern?
Erstellt am 22.12.2006 um 12:27 Uhr von Bernd
Muß der AG bei 200 MA freistellen oder kann er?
Erstellt am 22.12.2006 um 12:47 Uhr von paula
wenn ihr wollt muss er...
Erstellt am 22.12.2006 um 12:50 Uhr von Bernd
Womit müssen wir es begründen? Der AG ist der Meinung das es sich bei uns nicht lohnt und der jenige nichts zu tun hätte.
Erstellt am 22.12.2006 um 13:09 Uhr von paula
begründen??? ganz einfach: § 38 BetrVG. eine weitere begründung müßt ihr eigentlich nicht geben.
andere frage am rande: stimmt der hinweis des AGs? wenn das stimmt könnte es evtl. unmut aus dem kreis der kollegen geben und das finde ich persönlich nicht so dolle
Erstellt am 22.12.2006 um 13:11 Uhr von bernd
Nein es stimmt nicht. Wie haben ne Menge Probleme
Erstellt am 22.12.2006 um 13:11 Uhr von Lotte
Bernd,
nicht der AG hat über die Freistellung zu entscheiden, sondern der BR. Der AG könnte lediglich die Einigungsstelle einberufen, wenn ihm Eure Entscheidung missfällt, aber mit der Begründung "zu wenig Arbeit" wird er kaum einen Blumentopf gewinnen.
Däubler schreibt unter § 38 BetrVG RN 10 eindeutig:
"Erhöht sich die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN während der Amtszeit des BR nicht nur vorübergehend, ist die Zahl der freizustellenden BR-Mitglieder anzupassen"
Erstellt am 22.12.2006 um 13:44 Uhr von Mona-Lisa
@bernd,
"....Der AG ist der Meinung das es sich bei uns nicht lohnt und der jenige nichts zu tun hätte."
Allein schon diese Aussage bestätigt doch nur, dass ein freigestellter BR (samt Gremium) mehr als genug Arbeit hätte!
Erstellt am 22.12.2006 um 14:06 Uhr von Pfarrer
@Mona Lisa
...eine sehr feinsinnige und ebenso treffende Argumentation,...;-)
Erstellt am 22.12.2006 um 14:17 Uhr von Fayence
Bernd,
wie knapp ist denn die "magische" Grenze überschritten?
Und wie sieht die Personalplanung der Zukunft aus? Weil... wenn die 200er Grenze wieder unterschritten wird, verfällt auch der Anspruch auf die Freistellung!
Nachtrag!
Habe erst jetzt gesehen, dass Du die Antwort in einem anderen Fred gegeben hast.
Spricht irgendetwas dagegen, bis zum Sommer abzuwarten? Die Anzahl von 230 Arbeitnehmern würde die Durchsetzung Eures Anspruchs ungemein erleichtern!
Erstellt am 23.12.2006 um 20:22 Uhr von lola
@bernd
keine Diskussion mit AG.
Vorgeschriebenes Gespräch,Beschluß und gut.
Langwierige Gesprpäche über Zeitpunkt und Umpfang der Freistellung sind nicht nötig!!!
Dergleichen Diskussionen haben unseren Betriebsrat ein halbes Jahr blockiert!
Nachzulesen in früheren Fragen.