Wahlvorstand Angst HOFFNUNG - kann der Arbeitgeber den Betrieb einfach schließen, wenn die Belgschaft es wagt, einen Betriebsrat zu gründen?
Hallo an alle, ich versuche einen Wahlvorstand zu organisieren, leider habe ich von ca. 100 Betriebsangehörige erst 2 Kollegen dafür gewinnen können. Unser AG; ex HH, Ostdeutscher Metallbetrieb GmbH, hat in der Vergangenheit verlauten lassen das der Betrieb sofort geschlossen wird falls jemand auf die idee kommt einen Betriebsrat zu gründen. Natürlich haben viele angst seinen Job zu verlieren. Der AG hat oftmals bewiesen das unangenehme Mitarbeiter leicht und schnell zu entfernen sind. Da schreckten auch keine Gerichtsurteile, er zahlt dann eben! Nun zu meinen Fragen:
- Wieviele Mitarbeiter werden für einen Wahlvorstand benötigt?
- Kann er den Betrieb einfach schließen?
- Ich befinde mich noch in der Probezeit (1 Jahr) bis Feb. 2007, kann/darf ich wählen bzw. gewählt werden?
- AG hat außer Firma a noch dazu Firma b, c und d mit ca. jeweils 10 Mitarbeiter in anderen Orten, gehören diese dazu? Ich hoffe ihr könnt helfen, wünsch allen ein Frohes Fest!
Community-Antworten (13)
21.12.2006 um 23:51 Uhr
wossi, ich gehe doch schwer davon aus, dass in Eurem Betrieb eine Gewerkschaft vertreten ist. Lass die Finger von der Eigeninitiative, wende Dich an die für Euch zuständige Gewerkschaft!
21.12.2006 um 23:58 Uhr
GEWERKSCHAFT?! Sorry, ich bin in Osten und jedenfalls bei uns ist die Gewerkscaft ein rotes Tuch für meine Kollegen. Bei uns wird mit Angst gearbeitet, so auf den Motto: ..Wenn du nicht willst, draußen stehen genug andere" Deswegen mach ich mich dafür stark damit sich was ändert.
22.12.2006 um 00:36 Uhr
Drei Beschäftigte des Unternehmens laden zu einer Betriebsversammlung ein.
Genaue Vorschriften zur Einladung gibt es nicht, Sie müssen nur die Tagesordnung/Thema, beispielsweise "Berufung eines Wahlvorstandes - Errichtung eines Betriebsrates" im Betrieb bekannt geben, zwischen der Bekanntgabe der Betriebsversammlung und dem Termin der Betriebsversammlung sollten mindestens drei, besser noch eine Woche liegen.
Eine Teilnahmeberechtigung für den Arbeitgeber oder leitende Angestellt gibt es nicht.
Möglichkeiten der Bekanntgabe: Das Schwarze Brett im Betrieb, Flugblätter oder ähnliches sind nach Auffassung der Arbeitsgerichte völlig ausreichend.
Durchführung der Betriebsversammlung Als erstes begrüßen die Einladenden die anwesenden Kollegen und Kolleginnen, danach sollte ein Versammlungsleiter gewählt werden, Vorschläge hierzu kann jeder Arbeitnehmer im Betrieb machen, die Abstimmung erfolgt offen durch Handzeichen (nur wenn das Ergebnis zwischen zwei Kandidaten zu knapp ist, sollte man genau auszählen). Gewählt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit). Der Versammlungsleiter leitet dann die Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl. Vorschläge für die Mitglieder des Wahlvorstandes kann jeder Arbeitnehmer im Betrieb machen. In jedem Betrieb sind mindestens 3 Personen in den Wahlvorstand zu wählen. Bei der Wahl jeder Personen ist es ebenfalls ausreichend mit Handzeichen abzustimmen, sofern die Ergebnisse eindeutig sind. Gewählt ist immer der Beschäftigte der die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Wurden dann so mindestens drei Arbeitnehmer des Betriebes gewählt, habt ihr euren Wahlvorstand der die Betriebsratswahl abhält.
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs- bzw. Wahlversammlung einlädt , ist vom Zeitpunkt der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer.
22.12.2006 um 01:05 Uhr
wossi, Du hast 1 Jahr Probezeit? Oder bist Du erst so kurz im Betrieb, dass Du noch gar nicht wählbar bist?
22.12.2006 um 01:15 Uhr
Lotteline,
wenn die 1jährige Probezeit im Feb. 07 abgelaufen ist, wird wossi wählen dürfen und auch gewählt werden können! :-)
P.S. Der Blick in meine Kristallkugel sagt mir, dass er weiß, von welchen Zeiten er schreibt!
22.12.2006 um 01:28 Uhr
Fayence hat recht ;-)
es macht mich nachdenklich, für wehn sollte ich es tun, aber wenn alle so denken würden, so stände die mauer noch heute. Bei uns im BETRIEB WIRD ES ECHT zeit den AG auf die Finger zu hauen. Es sind wirklich schlimme Zustände bei uns.
22.12.2006 um 03:06 Uhr
@Wossi
@Heini hat im Prinzip die zunächst notwendigen Schritte präzise erklärt, - auch wenn ihr gewerkschaftlich nicht organisiert seid, kannst Du Dich aber bei der Gewerkschaft zunächst mal beraten lassen, ich kann mir vorstellen das es Euch oder Dir noch zusätzliche Sicherheit gibt, falls nötig werde auch Mitglied, schaden kann es in keinem Fall. Für Euer Vorhaben wünsche ich auf jeden Fall alles gute und viel Erfolg.
22.12.2006 um 09:29 Uhr
Frage 1: Wahlvorstand 3 Leute , können sich natürlich auch zur Wahl aufstellen lassen.
Frage 2: Ein freier Unternehmer könnte immer einen Betrieb schließen, er wird es nur wegen der BR Wahl sicher nicht tun, gehört zum üblichen „Getöse“ um die Leute einzuschüchtern. Eine BR Wahl ist keine Enteignung!
Frage 3 wurde schon geklärt.
Frage 4 Wenn es rechtlich selbstständige Unternehmen sind gehören diese in der Regel nicht dazu.
22.12.2006 um 09:53 Uhr
@wossi, ich find's ganz schön mutig, aber mit Sicherheit dringendst notwendig, dass du bei euch im Betrieb einiges ändern willst. Nur musst du dir im klaren sein, dass euch einige grössere und kleinere Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Wichtig scheint mir zu sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt alle, die mit dir einen Betriebsrat in's Leben rufen wollen, absolut dicht halten! Dieses Geschrei, dass sofort der Betrieb geschlossen wird, ist Standart bei den AG's. Davon würde ich mich nicht abschrecken lassen. Viel Glück!
22.12.2006 um 09:56 Uhr
Danke erstmal :-) Zu Frage 4 nochmal. Wie kann ich erfahren ob es sich um rechtliche Firmen handelt? Zur Info: wir arbeiten auch für die anderen Firmen, z.B. Fertigung und Montage. Der AG schiebt das Geld von der einen und wieder zu der anderen so wie er es gerade braucht.
22.12.2006 um 09:59 Uhr
Mona-Lisa Ich und auch meine 2 Kollegen wissen schon das wir ein sehr heißes Esen anfassen, aber wie du schon sagtest, es ist sehr notwendig.
22.12.2006 um 10:38 Uhr
zu Frage 4: §1 Abs.2 BetrVG besagt: Ein gemeinsamer betrieb mehrer Unternehmen wird vermutet, wenn zur Verfolgung arbeitstechnischer die Betriebsmittel sowie die AN gemeinsam eingesetzt werden.
Voraussetzung für einen einheitlichen Betrieb ist ein einheitlicher Leitungsapparat ..auch in personellen und sozialen Angelegenheiten.
Eine Ferndiagnose ist schwierig, frag mal die Gewerkschaft
22.12.2006 um 11:00 Uhr
Konrad danke, damit ist mir schon geholfen. Unser Betrieb ist ein einheitlicher Leitungsapparat. Danke an alle, ich werde euch wissen lassen was weiter bei uns passiert. Und ob ich noch einen Job haben werde.
Frohes Fest und guten Rutsch Euer wossi
PS: Tolle Seite, dank an die Administratoren!
Verwandte Themen
Schmerzvoller Abschied
ÄlterLiebe Leute, bar jeglicher Hoffnung möchten wir Euch am sterben unserer letzten Hoffnung teilhaben lassen, aber vielleicht zündet einer von Euch doch noch ein Lichtlein Hoffnung an: Nach langer, s
BR hat Angst vorm AG, Durchsetzung des BR fast nicht möglich - kann jemand Tipps oder Ideen nennen?
ÄlterHallo zusammen Ich habe den Beitrag 20618 mal gelesen und muss sagen, auch bei uns ist dies ein großes Problem. Wenn wir einen Beschluss fassen, und dem AG passt das nicht, kommt er und droht uns
Mobbing im Betriebsratsgremium -was tun?
ÄlterUnser BRV putzt seine Br-Mitglieder im 4 Augengespräch so runter, dass man es bis auf den Gang hört. Er bekommt kolerische Anfälle und setzt Kolleginnen und Kollegen unter Druck, insbesonders BR-Mitgl
BEM GESPRÄCH Verkaufsleiter droht unterschwellig
Hallo zusammen Ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Bem Gespräch gehabt, meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat war mit dabei, sowie mein Hausleiter. Zu meiner Überraschung kam auch der Verk
Immer wieder gestellter Antrag des Arbeitgebers in der Hoffnung auf Zustimmung des BR
ÄlterHallo zusammen, der Arbeitgeber reicht einen Antrag ein - der Betriebsrat lehnt ab. Seitdem bekommt der BR den unveränderten Antrag immer wieder - wohl in der nicht ganz unbegründeten Hoffnung,