Anhörung bei Zusammenlegung von Abteilungen?
Hallo, ich hab mal eine Frage. Wir haben zwei Abteilungen A und B, wobei B in einem anderen Betrieb ist. Nun soll die Abteilung B aufgelöst werden und Abteilung A soll einen Teil der Aufgaben aus Abteilung B übernehmen. Jetzt gibt es Kollegen in der Abteilung B, die die Möglichkeit haben in unseren Betrieb in Abteilung A zu wechseln. Dass wir für die Kollegen aus dem anderen Betrieb eine Anhörung zur Neueinstellung bekommen ist relativ klar, allerdings was ist mit den bisherigen Mitarbeitern der Abteilung A, für die sich ja das Aufgabengebiet erweitert. Muss hier auch eine Anhörung zu einer Versetzung kommen?
Community-Antworten (1)
22.12.2006 um 12:20 Uhr
Hallo Meik Bei Abteilung A handelt es sich um Zuweisung anderer und / oder neuer Aufgaben im Sinne §95 Abs.3 relevant sind auch § 99 – 101 der BR hat Anspruch auf umfassende und vollständige Unterrichtung.
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