Feiertag in sachsen
Hallo, in Sachsen gibt es als Feiertag den Buß u Bettag. Unser BR ist gesamtdeutschlandweit und tagt in einem Bundesland wo dieser Feiertag nicht existiert. Wie erfolgt die Bezahlung der Mitarbeiter aus Sachsen , die dazu anreisen? Kann mir bitte jemand die gesetzliche Grundlage nennen. Danke im Voraus.
Community-Antworten (7)
02.11.2018 um 14:16 Uhr
Es gelten immer nur die Feiertage, wo der Mitarbeiter gerade seine Arbeitsleistung erbringt. In diesem Fall haben die Kollegen aus Sachsen leider einen Tag verloren. § 2 Abs. 1 EFZG
oder auch hier
02.11.2018 um 19:41 Uhr
Sehe ich nicht so. Hier mussten die Sachsen BR Arbeit aus betrieblichen Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit leisten (§ 37 Abs 2 BetrVG)
03.11.2018 um 12:49 Uhr
Danke - aber nun bin ich so schlau wie vorher. So werde ich mich noch woanders schlau machen müssen. Doch Danke an alle die eine Antwort gesendet hatten.
04.11.2018 um 12:34 Uhr
Wie wäre es den einfach gewesen den Termin auf einen Nichtfeiertag zu legen?
05.11.2018 um 10:16 Uhr
Hallo - das ist doch unrealistisch - die Termine sind von Zentralen geplant und es kommen Mitarbeiter aus allen Bundesländern. Das gleiche gilt für Seminare der W. A. F -, auch die sind vorgegeben und vom Thema nicht immer anders möglich wahrzunehmen.
05.11.2018 um 10:40 Uhr
"das ist doch unrealistisch"
Finde ich nicht.
"die Termine sind von Zentralen geplant und es kommen Mitarbeiter aus allen Bundesländern."
Na und ? Haben diese Zentralen keinen Kalender, oder wie ? Da es ja vor allem um einer BR-Geschichte geht, handelt hier ja nicht eine Konzernzentrale, sondern der / die BRV.
05.11.2018 um 11:01 Uhr
Dankeschön für die Antwort
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