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Betriebsübergang und seine Folgen

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Reifenrüde
Feb 2019 bearbeitet

Was passiert bei einem Betriebsübergang eigentlich mit VWL, Gehaltsumwantlungen und Pensions/Betriebsrenteverträgen?

Erwirbt der Käufer das alles mit und muss das alles weiter gezahlt werden?

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Community-Antworten (6)

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ganther

02.11.2018 um 16:04 Uhr

Das muss man für jeden Anspruch einzeln betrachten. Es kommt ja darauf an was hier mit wem vereinbart ist. Nehmen wir VWL. Ich zahle meine VWL in einen Fond bei meiner Bank ein. Da zahlt der AG nur die Aufstockung und ich bin Vertragspartner der Bank. Da ändert sich durch den Betriebsübergang nichts mit dem Vertrag. Hinsichtlich der Aufstockung kommt es halt darauf an, was Grundlage der Aufstockung war. Bei uns ist es der Tarifvertrag. Ein solcher Tarifvertrag kann durch einen anderen Tarifvertrag im Rahmen eines Betriebsübergangs verdrängt werden. So muss man das für alle Ansprüche betrachten und die einzelnen gesetzlichen Regelungen dazu. Gerade bei Betriebsrenten ist es speziell.

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JohnDoe

02.11.2018 um 16:08 Uhr

Selbsverständlich sind die bestehenden Verträge der Beschäftigten fortzuführen. Wenn VWL/BetriebsrentenGUW oder Pensionsansprüche bestehen, dürfen diese nicht ohne weiteres unter den Tisch fallen.

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ganther

02.11.2018 um 16:23 Uhr

JohnDoe Du solltest §613a BGB mal genau lesen...

J
JohnDoe

02.11.2018 um 16:32 Uhr

Das war die Frage: Erwirbt der Käufer das alles mit und muss das alles weiter gezahlt werden?

Ich habe es Allgemein gehalten da die Frage ohne weitere Info keine bessere Antwort zulässt. Zitat:dürfen diese nicht ohne weiteres unter den Tisch fallen Natürlich kann der Neue AG Tarifverträge ect. pp. kündigen, doch erstmal sind die einzelnen Verträge bindend.

C
Catweazle

02.11.2018 um 19:00 Uhr

JohnDoe, bei einem Betriebsübergang können Tarifverträge, genau wie Betriebsvereinbarungen, durch Regelungen des aufnehmenden Betriebs ersetzt werden.

G
ganther

02.11.2018 um 22:30 Uhr

Danke Catweazle

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