Betriebsübergang und seine Folgen
Was passiert bei einem Betriebsübergang eigentlich mit VWL, Gehaltsumwantlungen und Pensions/Betriebsrenteverträgen?
Erwirbt der Käufer das alles mit und muss das alles weiter gezahlt werden?
Community-Antworten (6)
02.11.2018 um 16:04 Uhr
Das muss man für jeden Anspruch einzeln betrachten. Es kommt ja darauf an was hier mit wem vereinbart ist. Nehmen wir VWL. Ich zahle meine VWL in einen Fond bei meiner Bank ein. Da zahlt der AG nur die Aufstockung und ich bin Vertragspartner der Bank. Da ändert sich durch den Betriebsübergang nichts mit dem Vertrag. Hinsichtlich der Aufstockung kommt es halt darauf an, was Grundlage der Aufstockung war. Bei uns ist es der Tarifvertrag. Ein solcher Tarifvertrag kann durch einen anderen Tarifvertrag im Rahmen eines Betriebsübergangs verdrängt werden. So muss man das für alle Ansprüche betrachten und die einzelnen gesetzlichen Regelungen dazu. Gerade bei Betriebsrenten ist es speziell.
02.11.2018 um 16:08 Uhr
Selbsverständlich sind die bestehenden Verträge der Beschäftigten fortzuführen. Wenn VWL/BetriebsrentenGUW oder Pensionsansprüche bestehen, dürfen diese nicht ohne weiteres unter den Tisch fallen.
02.11.2018 um 16:23 Uhr
JohnDoe Du solltest §613a BGB mal genau lesen...
02.11.2018 um 16:32 Uhr
Das war die Frage: Erwirbt der Käufer das alles mit und muss das alles weiter gezahlt werden?
Ich habe es Allgemein gehalten da die Frage ohne weitere Info keine bessere Antwort zulässt. Zitat:dürfen diese nicht ohne weiteres unter den Tisch fallen Natürlich kann der Neue AG Tarifverträge ect. pp. kündigen, doch erstmal sind die einzelnen Verträge bindend.
02.11.2018 um 19:00 Uhr
JohnDoe, bei einem Betriebsübergang können Tarifverträge, genau wie Betriebsvereinbarungen, durch Regelungen des aufnehmenden Betriebs ersetzt werden.
02.11.2018 um 22:30 Uhr
Danke Catweazle
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