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Schriftliche Zusage zur Beförderung neue GL will sich nicht an die Vereinbarung halten - Anspüche für den MA?

S
superman
Jan 2018 bearbeitet

ein Mitarbeiter hat die schriftl. Zusage vom Geschäftsführer für seine Personalakte bekommen, das er stellvertr. Abteilungsleiter ab 01.07.07 werden soll. Nun hat die Geschäftsführung gewechselt. Sie will sich nicht an die Vereinbahrung halten. Welche Anspüche bestehen noch für den Mitarbeiter?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

20.12.2006 um 16:45 Uhr

Was man schriftlich hat, kann man natürlich immer versuchen einzufordern bzw. einzuklagen.

K
Kölner

20.12.2006 um 16:52 Uhr

@w-j-l Wahr gesprochen...

@superman Spannend ist, von was für einer Art diese schriftliche Zusage ist...

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