Erstellt am 20.12.2006 um 11:24 Uhr von Konrad
Hallo Aleexander
Naja das sogenannte "Gewohnheitsrecht" der GL zählt auf keinen Fall.
Die GL hat dies mit Euch bzw. dem Tarifpartner zu regeln (Tarifvorbehalt §77.3 BetrVG)
Kein Arbeitgeberverband ok, wer ist bei Euch in der Gewerkschaft?
Was steht im Arbeitsvertrag was Lohn- oder Gehaltserhöhungen betriftt? Gibt es eine Tarifanlehnung ?
Es gibt Möglichkeiten eines Haus-oder Anerkennungsvertrags, dies solltet ihr mit der zuständigen Gewerkschaft bereden.
Erstellt am 20.12.2006 um 11:34 Uhr von alex
Danke für die Antwort.
In den Arbeitsverträgen steht nichts über Gehaltserhöhungen. Sehr viele ältere Angestellte haben überhaupt keinen Arbeitsvertrag, weil wir ein „Familienbetrieb“ sind, und der verstorbene Seniorchef lieber alles mündlich und mit Handschlag gemacht hat.
Gruß
Alexander
Erstellt am 20.12.2006 um 13:05 Uhr von w-j-l
@ Konrad
vielleicht wäre ja auch noch ein Hinweis auf §87 (1) Nr. 10 BetrVG angebracht, oder?
Das Angebot "nur für Lohnempfänger aber nicht für Angestellte" würde ich schon als "Entlohnungsgrundsatz" sehen.
Also, alex, bei Weigerung der GL Einigungsstelle anrufen. Wenn die nicht "gewährt" wird, dann durch Arbeitsgericht einsetzen lassen.
Erstellt am 20.12.2006 um 14:31 Uhr von Konrad
@ w-j-l
der Hinweis auf §87 (1) Nr. 10 BetrVG ist gut, aber es muss kollektiven Charakter haben, in diesem Fall die Angestellten. Allerdings hat BR (nach Fitting und laufender Rechtssprechung des BAG) keine Mitbestimmung auf die Lohnhöhe bzw Lohnsteigerungen !
Erstellt am 20.12.2006 um 14:36 Uhr von alex
Es geht auch nicht um die Höhe der Lohnsteigerung, sondern inwieweit der Betriebsrat durchsetzen kann, dass die Angestellten nicht benachteiligt werden.
Gruß
Alexander
Erstellt am 20.12.2006 um 15:23 Uhr von w-j-l
Danke alex
@ Konrad
Verteilungsgrundsätze haben immer kollektiven Charakter.
Der Auschluss der Mitbestimmung bezieht sich übrigens nicht nur auf die konkrete Lohnhöhe, sondern auch auf den gesamten Dotierungsrahmen für Gehälter. Aber genau da wird es spannend, ich kann nämlich, wenn der AG bereit ist beim Dotierungsrahmen nach oben zu gehen (nämlich nur für die "Lohnempfänger") durchaus verlangen, dass diese Erhöhung anders bzw. gerechter verteilt wird.