W.A.F. LogoSeminare

Leiharbeiter und Betriebsversammlung?

M
Mike1976
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Wir haben im Betrieb mehrere Leiharbeiter, die auch länger als 3 Monate im Einsatz sind. Diese sind ja Wahlberechtigt und der BR ist für sie zuständig, weil ja eine Eingliederung in den Betrieb besteht.

Nun meinen die Vorgesetzten, das Leihpersonal darf nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen und schließen diese aus.

Ist das richtig ? Nach meinem Verständnis dürfen Leiharbeiter auch an der Versammlung teilnehmen.

7.01904

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:36 Uhr

@Mike1976, sie dürfen sehr wohl daran teilnehmen! § 42 Rd. 14 BetrVG Fitting und § 14 AÜG

H
Heini

20.12.2006 um 20:39 Uhr

Auch Leiharbeiter dürfen an der Betriebsversammlung teilnehmen. Dein Vorgesetzter hat kein Recht jemanden von der Betriebsversammlung auszuschließen, den der BR ist der Veranstalter einer Betriebsversammlung und hat das Hausrecht. Dein Vorgesetzter kann die Betriebsversammlung besuchen und hat sich wie alle Teilnehmer ordentlich zu benehmen.

M
Mona-Lisa

20.12.2006 um 20:44 Uhr

@Heini, ".....Dein Vorgesetzter kann die Betriebsversammlung besuchen und hat sich wie alle Teilnehmer ordentlich zu benehmen....) War des jetzt e Spässle?

H
Heini

20.12.2006 um 20:51 Uhr

Mona-Lisa, ach, bei Euch haben die Vorgesetzten in der Betriebsversammlung Narrenfreiheit ??

Ihre Antwort