Hallo.

Wir haben im Betrieb mehrere Leiharbeiter, die auch länger als 3 Monate im Einsatz sind.
Diese sind ja Wahlberechtigt und der BR ist für sie zuständig, weil ja eine Eingliederung in den Betrieb besteht.

Nun meinen die Vorgesetzten, das Leihpersonal darf nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen und schließen diese aus.

Ist das richtig ? Nach meinem Verständnis dürfen Leiharbeiter auch an der Versammlung teilnehmen.