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Betriebsversammlungen / Teilversammlungen; GL fordert dass immer nur einer aus unserm 3 köpfigem Gremium an der Teilversammlung teilnimmt aus Kosten Ersparnis - zulässig?

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Mike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle Da wir erst Kurz im Betriebsrat sind hätte ich da mal eine Frage Wir sind ja verpflichtet 4x pro Jahr eine Betriebsversammlung zu Veranstalten (§42 Betr.vfg) Wir wollen 3 Teilversammlungen und eine Jahreshauptversammlung durchführen da wir in Deutschland verstreut sind und das besser Realisierbar ist das ist auch nicht das Problem. Frage unsere Gl. Fordert das immer nur einer aus unserm 3 Köpfigem Gremium an der Teilversammlung teilnimmt aus Kosten Ersparnis (Fahrtkosten Übernachtung usw.) Kann er das Fordern? Da im §42 abs2 steht von einem Mitglied des Br geleitet da steht aber nicht das es nur 1 Mitglied sein darf oder? Für eure Hilfe bin ich euch jetzt schon sehr Dankbar

An dieser stelle mal ein Dankeschön ans ganze Board

Mit freundlichen Grüßen Mike

5.55204

Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

20.12.2006 um 10:20 Uhr

@Mike, hast du mal darüber nachgedacht, WER diese Betriebs/Teilversammlung veranstaltet? Das ist immer noch der Betriebsrat und die GL hat hier erst mal gar nicht's zu fordern.

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Monroe

20.12.2006 um 10:23 Uhr

Hallo Mike, wo ist das Problem? Wenn Ihr der Meinung seit, die Anwesenheit dort ist wichtig,dann nehmt teil. ( ohne Diskussion über evt. Kosten )

Mfg Monroe

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Fayence

20.12.2006 um 10:45 Uhr

Mike, wenn von Euch nur 1 BRM (im Regelfall BRV) den Tätigkeitsbericht des BRs abgibt und die Betriebsteilversammlung leitet, kann ich das Ansinnen Eures AGs durchaus verstehen...

Und warum stehen Übernachtungskosten an?

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Fayence

20.12.2006 um 11:27 Uhr

Ich vergass, dass nicht jeder Ort in Deutschland unter Nutzung vorhandener Verkehrsmittel ...

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