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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV-Wahl... ohne Kandidaten!?

M
miwo
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen in unserem Betrieb die Wahl zum Jugend- und Auszubildendenvertreter durchführen. Wir haben alle Wahlberechtigten und wählbaren Mitarbeiter hierzu informiert und um Wahlvorschläge gebeten. Leider hat sich keiner für die Wahl zur Verfügung gestellt. Wie ist in dieser Situation die weitere Vorgehensweise? Findet dann keine Wahl statt? Oder kann der letzte JAV für eine weitere Periode "verpflichtet" werden?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.12.2006 um 21:54 Uhr

Dann war es das...

F
Fayence

19.12.2006 um 21:55 Uhr

miwo,

manchmal verstehe ich die wundersame Welt der Wahlen nicht! Wenn Ihr bereits eine JAV hattet, warum hat die Wahl nicht in dem dafür vorgesehenen Regelwahlzeitraum 1.10.-30.11.2006 stattgefunden?

Davon einmal abgesehen; wenn sich niemand zur Wahl stellt, fällt die Wahl aus! Dieses ist bekannt zu geben und fertig. Auch kann der letzte JAV nicht für eine weitere Periode verpflichtet werden!

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