Erstellt am 31.10.2018 um 21:13 Uhr von Köpenicker
Erstellt am 31.10.2018 um 21:22 Uhr von krambambuli
Nö - ist kein Betriebsgeheimnis.
Ich würde überlegen, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist. Außerdem solltet ihr umgehend eine Betriebsversammlung einberufen. Schaltet einen Fachanwalt ein und informiert die Gewerkschaft.
Erstellt am 31.10.2018 um 21:36 Uhr von Köpenicker
Bis auf die Betriebsversammlung haben wir alles gemacht.
Die Gw hat schnell Flyer gedruckt und verteilt nun sollen wir Stellungnahmen an die gl schreiben. Ob wir alle oder nur einer Betriebsgeheimnisse an die Gw weitergeleitet hat.
Erstellt am 01.11.2018 um 06:14 Uhr von kratzbürste
Was wollt ihr denn da schreiben? Das ist ein Nebenschauplatz zur Ablenkung. Konzentriert euch auf die Betriebsänderung . Ausserdem gehört die Gewerkschaft ja zum Kreis derer, die Betriebsgeheimnisse kennen dürfen, weil sie selbst dem § 79 Abs 2 BetrVG unterliegen.
Erstellt am 01.11.2018 um 16:59 Uhr von Challenger
Nach § 111 BetrVG hat der AG den BR bei Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten.
Voraussetzung ist, dass eine Betriebsänderung, wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben kann.
Sofern Satz 2 zutrifft, hat der AG Euch faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt. Hier wäre, worauf krambambuli bereits hingewiesen hat, eine einstweilige Verfügung in Betracht zu ziehen.
Erstellt am 01.11.2018 um 17:04 Uhr von Giftzwerg
Der Ag setzt hier offenbar darauf an, Euch zu überumpeln
Erstellt am 01.11.2018 um 17:09 Uhr von Challenger
Zitat Köpenicker :
.......nun sollen wir Stellungnahmen an die gl schreiben. Ob wir alle oder nur einer Betriebsgeheimnisse an die Gw weitergeleitet hat.
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Fragt den AG doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage er seinen 'Auskunftsanspruch' stützt.
Erstellt am 01.11.2018 um 17:58 Uhr von Köpenicker
Das er uns einschüchtern will ist mit klar. Natürlich haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt und durchbekommen. Mir ging’s auch nur um das Betriebsgeheimnis nach 79§ konnte mir nicht vorstellen, das ich was in dem Schulungen so falsch verstanden.