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Frage zur Geheimhaltungspflicht

K
Köpenicker
Feb 2019 bearbeitet

Die Geschäftsleitung übergibt den Br einen Plan zur Umstrukturierung des Betriebs mit Interessenausgleich. Die Geschäftsleitung informierte die Anwesenden das der Plan streng vertraulich ist. Die Umstrukturierung sollte drei Tage nach Übergabe des Plans stattfinden. Für mich gehört das nicht gerade zu den Betriebsgeheimnissen nach 79 BetrVg.

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Community-Antworten (8)

K
Köpenicker

31.10.2018 um 22:13 Uhr

Wie seht ihr das.

K
krambambuli

31.10.2018 um 22:22 Uhr

Nö - ist kein Betriebsgeheimnis. Ich würde überlegen, ob eine einstweilige Verfügung möglich ist. Außerdem solltet ihr umgehend eine Betriebsversammlung einberufen. Schaltet einen Fachanwalt ein und informiert die Gewerkschaft.

K
Köpenicker

31.10.2018 um 22:36 Uhr

Bis auf die Betriebsversammlung haben wir alles gemacht. Die Gw hat schnell Flyer gedruckt und verteilt nun sollen wir Stellungnahmen an die gl schreiben. Ob wir alle oder nur einer Betriebsgeheimnisse an die Gw weitergeleitet hat.

K
kratzbürste

01.11.2018 um 07:14 Uhr

Was wollt ihr denn da schreiben? Das ist ein Nebenschauplatz zur Ablenkung. Konzentriert euch auf die Betriebsänderung . Ausserdem gehört die Gewerkschaft ja zum Kreis derer, die Betriebsgeheimnisse kennen dürfen, weil sie selbst dem § 79 Abs 2 BetrVG unterliegen.

C
Challenger

01.11.2018 um 17:59 Uhr

Nach § 111 BetrVG hat der AG den BR bei Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Voraussetzung ist, dass eine Betriebsänderung, wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben kann.

Sofern Satz 2 zutrifft, hat der AG Euch faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt. Hier wäre, worauf krambambuli bereits hingewiesen hat, eine einstweilige Verfügung in Betracht zu ziehen.

G
Giftzwerg

01.11.2018 um 18:04 Uhr

Der Ag setzt hier offenbar darauf an, Euch zu überumpeln

C
Challenger

01.11.2018 um 18:09 Uhr

Zitat Köpenicker : .......nun sollen wir Stellungnahmen an die gl schreiben. Ob wir alle oder nur einer Betriebsgeheimnisse an die Gw weitergeleitet hat.

Fragt den AG doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage er seinen 'Auskunftsanspruch' stützt.

K
Köpenicker

01.11.2018 um 18:58 Uhr

Das er uns einschüchtern will ist mit klar. Natürlich haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt und durchbekommen. Mir ging’s auch nur um das Betriebsgeheimnis nach 79§ konnte mir nicht vorstellen, das ich was in dem Schulungen so falsch verstanden.

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