Erstellt am 31.10.2018 um 14:49 Uhr von ganther
der MA könnte sein Beschwerderecht aus dem BetrVG nutzen. Ihr könnt den AG zusätzlich auf seine Fürsorgepflicht hinweisen (wahrscheinlich aber eher nicht erfolgreich, da ja die GL mitmacht)
Erstellt am 31.10.2018 um 19:00 Uhr von Krambambuli
Richt nach Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Sprich mal mit dem Kollegen, ob es nicht der bessere Weg ist. Dann könnt ihr vermitteln. Mehr auch nicht.
Erstellt am 31.10.2018 um 22:38 Uhr von schlawutzel
Mir fällt da noch die Frage ein, ob es in dem Betrieb eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Mobbing gibt. Oder bei längerer Krankheit ein BEM Verfahren in dem man auf eine Versetzung hinwirken kann. Am Ende könnte sich das alles auf die Höhe der Abfindung auswirken
Erstellt am 01.11.2018 um 14:10 Uhr von justbr
Mobbing lässt sich nur schwer nachweisen. Gibt es da konkrete Ereignisse die sich nachweisen lassen? Ich würde auch mit dem Personalleiter darüber sprechen.