ich bin Ersatzmitglied des 3-köpfigen Betriebsrats.
Nun sitzt 1 Betriebsratsmitglied in Berlin, alle anderen in Frankfurt/Main.
Ist allein die Entfernung von Berlin nach Frankfurt ein Verhinderungsgrund,
um mich als Ersatzmitglied laden zu können?
grüße und viele Antworten
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