Erstellt am 19.12.2006 um 13:11 Uhr von paula
also im märz ist schluss. hat der kollege jetzt noch versucht den urlaub in diesem jahr zu nehmen? nur dann ist eigentlich eine übertragung möglich.
Erstellt am 19.12.2006 um 18:50 Uhr von mille
Besondere Ausnahmen bestehen für werdende Mütter und Arbeitnehmer in Elternzeit. Konnte der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfristen oder vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen werden, bleibt dieser Urlaubsanspruch erhalten. Der Arbeitgeber muss den Resturlaub nach Ablauf der Mutterschutzfristen oder nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren.
Auch wer erst in der zweiten Jahreshälfte neu eingestellt worden ist und wegen der sechsmonatigen Urlaubssperre keinen Urlaub erhalten hat, kann die Übertragung seines Teilurlaubs auf das nächste Jahr verlangen.
Erstellt am 19.12.2006 um 18:58 Uhr von Mona-Lisa
@bonn,
wenn dein Kollege ab Anfang Oktober wieder arbeitsfähig war, kann er seinen Urlaub bis Ende des Kalenderjahres 2006 nehmen, bzw. hätte er ihn nehmen können.
Ausnahme: er hat in beantragt und der Urlaub konnte ihm aus betriebsbedingten Gründen nicht gewährt werden.
Dann kann er ihn in's neue Jahr mitnehmen und muss bis Ende März 07 genommen sein.
Kann es sein, dass der Kollege den Urlaub ganz bewusst nicht mehr genommen hat?
Dann könnte der Schuss nach hinten losgehen....
Urlaubsjahr ist Kalenderjahr.
Erstellt am 20.12.2006 um 21:54 Uhr von Yogi
Hallo bonn,
wir händeln es so, ist der Urlaub bis 31.12. nicht genommen und der Chef
sagt ,Du kannst den Urlaub indie drei ersten Monate des neuen Jahres
mitnehmen,dann beantrage den Urlaub mit einem Urlaubsschein bis zum
31.3. und du kannst den Urlaub auch im April oder Mai antreten.
Hängt alles vom Chef ab wie er drauf ist.
Gruß von Yogi