Ich habe heute (30/10/18) endlich mein im Februar 2017! angefordertes Zwischenzeugnis mit Datum 01/11/2017 erhalten. Hintergrund ist, dass die ganze Abteilung ins Ausland verlagert wurde und ich ab 11/2017 eine neue Aufgabe in einer anderen Abteilung übernommen habe. Zudem habe ich von 11/2017 bis 09/2018 noch zusätzliche Stunden für die alte Abteilung gearbeitet.
Darf das Datum so weit zurückdatiert sein?
Muss der Zeitraum bis Ende August 18 berücksichtigt und erwähnt werden?
Muss die Verlagerung ins Ausland im Zeugnis enthalten sein?