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Zwischenzeugnis - was tun wenn es nach drei Wochen immer noch nicht da ist?

J
Juppi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle

Wie lange müsste ein AN warten um sein Zwischenzeugniss zu erhalten, bzw. was sollte er tun wenn es nach drei Wochen immer noch nicht da ist? Es wurde schon zweimal daran erinnert. Immer mit ein upps vergessen abgetan.

Danke Juppi

6.76106

Community-Antworten (6)

W
Walter

18.12.2006 um 08:49 Uhr

Hallo Juppi bitte bedenke ein Anspruch auf Ausfertigung eines Zwischenzeugnisses besteht nur in Ausnahmefällen. z. B. bei Ausscheiden des für die Zeugniserteilung verantwortlichen Vorgesetzten oder bei wechsel des AN in einen anderen Betrieb des Unternehmens. Gruß Walter

K
Konrad

18.12.2006 um 08:58 Uhr

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht generell, sondern immer dann, wenn ein so genannter triftiger oder "anzuerkennender" Grund vorliegt. Triftige Gründe gibt es allerdings viele: Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, Fusionen, Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens, Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber, Fort- oder Weiterbildung oder eine geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr. Auch schon mit dem Ende der Probezeit liegt ein triftiger Grund vor.

Gruß Konrad

P
peters

18.12.2006 um 10:37 Uhr

@Walter und Konrad,

alles schön und gut, aber wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass es keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt, dann sollte er das auch so sagen und den AN nicht vertrösten.

Wenn ich vom Chef gefragt werde, ob ich meine Arbeit erledigt habe, kann ich auch nicht sagen "upps, vergessen" !

K
Konrad

18.12.2006 um 11:54 Uhr

@peters, Worauf ich rechtlich keinen Anspruch habe, kann ich auch nicht rechtlich geltend machen. Mir scheint es so, dass AG das nicht weiß, deshalb wie immer im Leben: REDEN und sachlich argumentieren. Manchmal geht es auch freiwillig.

P
peters

18.12.2006 um 14:22 Uhr

@Konrad

richtig, es ist fraglich, ob man diesen Anspruch rechtlich durchsetzen könnte. Ich sehe es aber auch nicht als Aufgabe des BR, dem Arbeitgeber Nachhilfeunterricht zu geben, welche Pflichten er hat und welche nicht.

In diesem Fall macht ja der Arbeitgeber den Eindruck, als wäre er tatsächlich gewillt, ein Zeugnis zu erstellen. Dann soll er es auch tun. Ob er rechtlich dazu verpflichtet ist oder das nur glaubt, ist mir doch egal.

Aber du hast Recht, reden und sachlich argumentieren ist der richtige Weg, aber ihn doch auch mal anzuhalten, Versprechungen einzuhalten.

K
Konrad

19.12.2006 um 08:31 Uhr

@peters Ich habe nie behauptet, dass BR dem AG Nachhilfeunterricht geben soll! Wenn er dies nicht weiß, dann sollte man ihm in diesem Glauben lassen. Dann belibt nur reden und sachlich argumentiern und an Versprechen erinnern.

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