Teilnahme des Top Management an der Betriebsversammlung
Hallo, ich habe mit zwei Kollegen zusammen zur Betriebsversammlung mit dem Ziel einen Wahlvorstand zu wählen eingeladen. Nun hat mir der Betriebsleiter eine email gesendet in der er mich darum bittet für das Top Management (CEO,CFO) ein Zeitfenster zu berücksichtigen. Muss ich das einplanen ? Dürfen die Überhaupt an der Betriebsversammlung teilnehmen ? Und falls nicht was ich hoffe , wie argumentiere ich das am Besten ?
Community-Antworten (4)
30.10.2018 um 12:39 Uhr
Ist dieses "Top-Management" nicht im Grunde der "Arbeitgeber" ?
https://www.brwahl.de/media/datastore/cms/media/formulare/Formular_48.pdf
"Nicht zur Teilnahme berechtigt sind der Arbeitgeber und seine Vertreter sowie leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber bzw. einer seiner Vertreter sollte jedoch während der Wahlversammlung für eventuelle Rückfragen (z.B. bzgl. der Erstellung der Wählerliste) erreichbar sein."
P.S. Ich nehme mal an, Du meinst die Wahlversammlung, da es noch keinen BR gibt, oder ?
30.10.2018 um 12:44 Uhr
Ja genau wir wollen erstmalig einen BR installieren
30.10.2018 um 12:49 Uhr
Und wo genau in welchem § steht dass Arbeitgeber und leitende Angestellte nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen dürfen. Ich wurde schon auf §17 BetrVG verwiesen kann da aber nichts eindeutiges finden.
30.10.2018 um 12:52 Uhr
also entgegen der Checkliste im Link oben:
"Nicht geregelt ist auch, ob der Arbeitgeber teilnehmen darf. Für die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands im regulären Verfahren ist das anerkannt. Da der Arbeitgeber häufig über den Ablauf des Wahlverfahrens beraten kann, dürfte die Teilnahme auch an der Wahlversammlung zulässig sein, zumindest wenn der Wahlvorstand den Arbeitgeber einlädt."
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