Nachrücker - Wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz aus?
Unser Betriebsrat ist letzten monat zurückgetreten und ich habe seinen Platz eingenommen. Wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz aus? Habe ich jetzt bis zur nächsten normalen Wahl alle rechte und pflichten als Betriebsrat? Wie sieht es mit dem zurückgetretenen mitarbeiter aus? Kann er jetzt jederzeit gekündigt werden? LG maren
Community-Antworten (2)
16.12.2006 um 19:19 Uhr
Maren, der Kündigungsschutz ist geregelt im §15 KschG!
P.S. Habt Ihr nur einen 1köpfigen BR? Falls ja und Du die Kandidatin mit den nächsthöheren Stimmen bist, führst Du das Amt mit allen Rechten und Pflichten bis zur nächsten Regelwahl weiter.
16.12.2006 um 21:57 Uhr
ein zurückgetretenes BR-Mitglied hat 1 Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz
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