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Nachrücker - Wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz aus?

S
spielerin
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat ist letzten monat zurückgetreten und ich habe seinen Platz eingenommen. Wie sieht es mit meinem Kündigungsschutz aus? Habe ich jetzt bis zur nächsten normalen Wahl alle rechte und pflichten als Betriebsrat? Wie sieht es mit dem zurückgetretenen mitarbeiter aus? Kann er jetzt jederzeit gekündigt werden? LG maren

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Community-Antworten (2)

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Fayence

16.12.2006 um 19:19 Uhr

Maren, der Kündigungsschutz ist geregelt im §15 KschG!

P.S. Habt Ihr nur einen 1köpfigen BR? Falls ja und Du die Kandidatin mit den nächsthöheren Stimmen bist, führst Du das Amt mit allen Rechten und Pflichten bis zur nächsten Regelwahl weiter.

HG
Harry Grischna

16.12.2006 um 21:57 Uhr

ein zurückgetretenes BR-Mitglied hat 1 Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz

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