Erstellt am 16.12.2006 um 18:19 Uhr von Fayence
Maren,
der Kündigungsschutz ist geregelt im §15 KschG!
P.S.
Habt Ihr nur einen 1köpfigen BR? Falls ja und Du die Kandidatin mit den nächsthöheren Stimmen bist, führst Du das Amt mit allen Rechten und Pflichten bis zur nächsten Regelwahl weiter.
Erstellt am 16.12.2006 um 20:57 Uhr von Harry Grischna
ein zurückgetretenes BR-Mitglied hat 1 Jahr nachwirkenden Kündigungsschutz