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Rücktritt aus Gesundheitlichen Gründen

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zauberer71
Jan 2018 bearbeitet

Aus gesundheitlichen Gründen würde ich gerne von meinem posten als Betriebsrat zurücktreten, Muss jetzt eine neue Wahl stattfinden? Wir sind ein Betrieb von 14 Mitarbeitern, habe keinen Vertreter. Bei der Wahl hatte ich nur einen Kandidaten der gegen mich angetreten ist, rückt dieser jetzt automatisch als Betriebsrat nach wenn ich zurücktrete?

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Community-Antworten (11)

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Lotte

16.12.2006 um 15:31 Uhr

zauberer71, wenn dieser Kandidat mindestens 1 Stimme bekommen hat und seine Wahl als Ersatzmitglied angenommen hat, ja.

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zauberer71

16.12.2006 um 15:35 Uhr

War sehr knapp die Wahl 8 zu 6 Stimmen. Wurde nur beschlossen das ich neuer Betriebsrat bin, von Ersatzmitglied wurde nie gesprochen.

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Mona-Lisa

16.12.2006 um 15:47 Uhr

@zauberer71, was geschah denn bisher, wenn du mal nicht im Betrieb, oder einfach durch Urlaub, Krankheit oder Schulung(?) verhindert warst?

Lotte hat schon recht, dieses bisher gar nie in Aktion, bzw. gar nicht akzeptierte Ersatzmitglied rückt an deine Stelle. Ausser, er will gar nicht. Dann muss er zurücktreten.

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Fayence

16.12.2006 um 16:05 Uhr

Mona-Lisa, woher nimmst Du die Weisheit, dass der unterlegene Kandidat "gar nicht akzeptiert" ist? :-))

Zauberer71, noch wird selbst ein 1köpfiger BR gewählt und nicht beschlossen! Alle Kandidaten mit mind. 1 Stimme sind potentielle Ersatzmitglieder, in Eurem Fall halt nur der Kollege mit 6 Stimmen. Legst Du Dein Amt nieder, rückt Dein Kollege nach. Er kann jedoch das AMT als BR ABLEHNEN. Dann müssten Neuwahlen eingeleitet werden.

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zauberer71

16.12.2006 um 16:11 Uhr

Die Frage stellte sich noch nicht was geschah wenn ich in Urlaub oder anderweitig verhindert war. Durch die neuen Medien wie e-mail , Handy usw. war ich eigentlich immer erreichbar wenn was war so das ich keine Vertretung in anspruch nehmen musste. Na wird dann lustig werden, denke nicht das, das ersatzmitglied akzeptieren wir denn Betriebsrat sein ist bei uns nicht gerade lustig. Wenn er nicht akzeptiert wird es nach mir wohl keinen neuen geben da sich das keiner antuen möchte.

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Mona-Lisa

16.12.2006 um 16:35 Uhr

@Fayence, wenn ein Ersatzmitglied, das (nehm ich zumindest an) nicht mal selbst weiss, dass es Ersatzmitglied ist, und der Vorsitzende auch nicht so genau weiss, wie das mit der Nachrückerei ist, könnte man doch schon auf den Gedanken kommen...... Gut, über den Begriff "akzeptieren" könnte man noch diskutieren, oder einfach nur fragen: sind die Wahlen in zauberer71's Betrieb rechtmässig zustandegekommen....

@zauberer71, red doch mal mit deinem Nachrücker und versuch ihn zu überzeugen, dass ein Betrieb ohne BR auch nicht das wahre ist!

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zauberer71

16.12.2006 um 16:55 Uhr

Die Wahlen sind meineserachtens rechtmässig abgelaufen. Es gab einen Wahlvorstand und Wählerlisten. Die stimmen wurden ausgezählt und das Amt vergeben. Auch der alte Betriebsrat hatte keinen Vertreter oder ähnliches da erst ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern ein socher von nöten ist.

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Fayence

16.12.2006 um 17:29 Uhr

Mona-Lisa, ich schimpfe jetzt mit Dir! Was bringt denn die Fragestellung, ob die Wahl rechtmässig zustande gekommen ist? Nichts! Oder willst Du dieselbige jetzt mit Ziel "Feststellung der Nichtigkeit" anfechten? :-)

zauberer71, Du wirfst 2 Dinge durcheinander. Ein stellvertr. BRV muss in der Tat NUR bei einem mindestens 3köpfigem Gremium im Rahmen der konstituierenden Sitzung gewählt werden.

Ersatzmitglieder, die im Falle der Verhinderung eines ordentlichen BRMs nachrücken (zeitweilig oder dauerhaft) sind aber immer ALLE Kandidaten, welche mind. 1 Stimme erhalten haben. Wenn Du Dein Amt niederlegst, rückt der Kandidat mit den nächsthöheren Stimmen nach. Da es sich nur um diesen einen Kandidaten handelt, gebe ich Mona-Lisa in diesem Fall Recht, dass Du diesen vor Deinem Rücktritt von der Amtsübernahme überzeugen solltest. Oder hat er sich nur deshalb zur Wahl gestellt, um in den Genuss des erweiterten Kündigungsschutzes zu kommen?

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Mona-Lisa

16.12.2006 um 17:51 Uhr

@Fayence, ;-))

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Fayence :-)))

16.12.2006 um 18:00 Uhr

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zauberer71

16.12.2006 um 18:01 Uhr

Hi mona lisa nein ist nicht meine absicht die wahl anzufechten. Mir wurde nur die Frage gestellt ob die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen sei, darauf hab ich geantwortrt. Ich sag mal so Fayence falls das Ersatzmitglied nicht nachrücken möchte ist die Fragestellung nach der motivation zur aufstellung als betriebrat wohl zu überdenken. ;-)

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