W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brückenteilzeit im Block

B
Brückenteilzeit
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

gar nicht so leicht ein passendes Forum zu finden. Vielleicht bin ich ja hier richtig...

Also, mit Freude habe ich gesehen, dass die SPD endlich die Brückenteilzeit durchgesetzt hat. Ich plane schon länger nächstes Jahr in Brückenteilzeit zu gehen, allerdings lediglich um mehr zu reisen. Daher ist eine wöchentliche Arbeitszeitreduzierung auch weniger attraktiv für mich.

Momentan plane ich auf 65% zu gehen und 2 8-wöchige Abwesenheitsblocks zu beantragen, generell würde ich in Vollzeit weiterarbeiten und eventuell übrige Abwesenheitszeiten dann individuell betragen.

Erfahrungswerte gibt es ja noch nicht und im Internet ist auch extrem wenig zu finden. das BMAS führt zwar verschiedene Modelle auf, gibt aber keine verbindlichen Infos, vor allem nicht dazu, wo der Rechtsanspruch beginnt und endet:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Teilzeit/Teilzeitmodelle/teilzeitmodelle.html

Die einzige brauchbare Quelle, die ich bisher gefunden habe ist Hensche:

https://www.hensche.de/brueckenteilzeit-checkliste.html?app=desktop#tocitem6

Kennt jemand mehr zum Themenbereich "Teilzeit im Block"? Hat mein Antrag gute Chancen auf Erfolg? (bin Referent im öffenltichen Dienst) Gibt's sonst noch Stolpersteine für mich?

43801

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

29.10.2018 um 18:51 Uhr

Generell müssen sich ja bei einer Teilzeitregelung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit dem ernsten Willen der Einigung auf die Lage und Verteilung der Arbeitszeit verständigen. Dabei wäre eine eventuelle Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit zu beachten und zu berücksichtigen. So gesehen kann es sein, dass der BR zu beteiligen wäre.

Ihre Antwort