Brückenteilzeit
Hallo, eine Mitarbeiterin befindet sich derzeit im Sabbatical und möchte gerne Brückenteilzeit beantragen. Sie möchte gerne nach dem Sabbatical die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen und der Antrag muss ja 3 Monate vorher eingereicht werden. Ist das möglich oder geht das nicht, da sie ja freigestellt ist? Oder muss zwischen Sabbatical und beantragen der Brückenteilzeit eine bestimmte Zeit liegen?
Community-Antworten (2)
06.06.2023 um 15:55 Uhr
Der Sinn der Brückenteilzeit ist die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren. Halte ich in diesem Fall für nicht möglich.
06.06.2023 um 16:11 Uhr
Ich glaube nicht, dass es dafür eine pauschale Antwort gibt.
Die Frage ist, wie das Sabbatical vertragsrechtlich aufgebaut ist. Da gibt es m.E. verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sich auch auf die Möglichkeit der anschließenden Brückenteilzeit auswirken können.
Die Brückenteilzeit bezieht sich ja auf die laut Arbeitsvertrag geschuldete Leistung. Wird lediglich unbezahlter Urlaub vereinbart ohne den Arbeitsvertrag zu berühren, gilt dieser ja nach dem Sabbatical normal weiter und müsste doch auch eine geeignete Rechtsgrundlage für die anschließende Brückenteilzeit darstellen. In der Konstellation sollte auch die 6-Monats-Frist keine Hürde mehr darstellen.
Setzt man aber per individueller Vereinbarung den Arbeitsvertrag aus, vereinbart eine andere Anschlusstätigkeit oder lässt die Anschlusstätigkeit generell offen, könnte es natürlich sein dass man auch die Rechtsgrundlage für die Brückenteilzeit hergeschenkt hat, weil die mindestens erforderliche Beschäftigung von 6 Monaten von vorn beginnen könnte.
Ein Sabbatical wäre auch als "Brückenteilzeit Null" möglich, also de facto eine befristete Arbeitszeitreduzierung auf Null Stunden. In dem Fall könnte man nach Ablauf eines Jahres eine weitere Brückenteilzeit beanspruchen.
Manchmal gibt es aber auch tarifvertragliche Regelungen, die man prüfen sollte.
Oder aber man findet - ganz frei von irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen - eine einzelvertragliche Lösung mit dem AG, befristet in Teilzeit zu gehen.
Und egal wie sehr man sich vorher schlau liest, irgendwann muss eben das persönliche Gespräch gesucht werden um zu sehen was möglich ist. Hat ja beim Sabbatical offenkundig auch geklappt. ;-)
Verwandte Themen
Verlängerung von Brückenteilzeit
ÄlterJemand hat nun 2 Jahre Brückenteilzeit genommen und würde in die normale Vollzeit fallen. Nun möchte der Kollege die Brückenteilzeit verlängern und der Arbeitgeber wäre damit einverstanden. Nun steht
Brückenteilzeit im Block
ÄlterHallo, gar nicht so leicht ein passendes Forum zu finden. Vielleicht bin ich ja hier richtig... Also, mit Freude habe ich gesehen, dass die SPD endlich die Brückenteilzeit durchgesetzt hat. Ich plan
Brückenteilzeit
ÄlterHallo, hat schon jemand eine BV zum Thema Brückenteilzeit gemacht?
§ 9a TzBfG Brückenteilzeit
ÄlterHallo eine Frage zu der Brückenteilzeit Antrag ist gestellt alle Anforderungen sind erfüllt nun will der Arbeitgeber einen neuen Vertrag aufsetzten....Muss denn ein neuer Arbeitsvertrag gemacht werden
Brückenteilzeit
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter hat Brückenteilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Er hat seine Verfügbarkeiten mit dem AG festgelegt. Die 5 Stunden, die der Mitarbeiter kürzer geht, hat ein anderer Mitarbe