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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brückenteilzeit

V
veredalla
Jun 2023 bearbeitet

Hallo, eine Mitarbeiterin befindet sich derzeit im Sabbatical und möchte gerne Brückenteilzeit beantragen. Sie möchte gerne nach dem Sabbatical die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen und der Antrag muss ja 3 Monate vorher eingereicht werden. Ist das möglich oder geht das nicht, da sie ja freigestellt ist? Oder muss zwischen Sabbatical und beantragen der Brückenteilzeit eine bestimmte Zeit liegen?

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

06.06.2023 um 15:55 Uhr

Der Sinn der Brückenteilzeit ist die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren. Halte ich in diesem Fall für nicht möglich.

M
Muschelschubser

06.06.2023 um 16:11 Uhr

Ich glaube nicht, dass es dafür eine pauschale Antwort gibt.

Die Frage ist, wie das Sabbatical vertragsrechtlich aufgebaut ist. Da gibt es m.E. verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sich auch auf die Möglichkeit der anschließenden Brückenteilzeit auswirken können.

Die Brückenteilzeit bezieht sich ja auf die laut Arbeitsvertrag geschuldete Leistung. Wird lediglich unbezahlter Urlaub vereinbart ohne den Arbeitsvertrag zu berühren, gilt dieser ja nach dem Sabbatical normal weiter und müsste doch auch eine geeignete Rechtsgrundlage für die anschließende Brückenteilzeit darstellen. In der Konstellation sollte auch die 6-Monats-Frist keine Hürde mehr darstellen.

Setzt man aber per individueller Vereinbarung den Arbeitsvertrag aus, vereinbart eine andere Anschlusstätigkeit oder lässt die Anschlusstätigkeit generell offen, könnte es natürlich sein dass man auch die Rechtsgrundlage für die Brückenteilzeit hergeschenkt hat, weil die mindestens erforderliche Beschäftigung von 6 Monaten von vorn beginnen könnte.

Ein Sabbatical wäre auch als "Brückenteilzeit Null" möglich, also de facto eine befristete Arbeitszeitreduzierung auf Null Stunden. In dem Fall könnte man nach Ablauf eines Jahres eine weitere Brückenteilzeit beanspruchen.

Manchmal gibt es aber auch tarifvertragliche Regelungen, die man prüfen sollte.

Oder aber man findet - ganz frei von irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen - eine einzelvertragliche Lösung mit dem AG, befristet in Teilzeit zu gehen.

Und egal wie sehr man sich vorher schlau liest, irgendwann muss eben das persönliche Gespräch gesucht werden um zu sehen was möglich ist. Hat ja beim Sabbatical offenkundig auch geklappt. ;-)

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