Jemand hat nun 2 Jahre Brückenteilzeit genommen und würde in die normale Vollzeit fallen. Nun möchte der Kollege die Brückenteilzeit verlängern und der Arbeitgeber wäre damit einverstanden.
Nun steht im Gesetz aber, das der Kollege ein Jahr warten muss um eine neue Brückenteilzeit zu beantragen.
Kann Arbeitgeber und Nehmer, die sich hier einig sind nun darüber hinwegsetzen?
Viele Dank und viele Grüße
Marcel