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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerung von Brückenteilzeit

D
DerBreiter
Aug 2023 bearbeitet

Jemand hat nun 2 Jahre Brückenteilzeit genommen und würde in die normale Vollzeit fallen. Nun möchte der Kollege die Brückenteilzeit verlängern und der Arbeitgeber wäre damit einverstanden. Nun steht im Gesetz aber, das der Kollege ein Jahr warten muss um eine neue Brückenteilzeit zu beantragen. Kann Arbeitgeber und Nehmer, die sich hier einig sind nun darüber hinwegsetzen? Viele Dank und viele Grüße Marcel

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Community-Antworten (2)

S
seehas

14.08.2023 um 16:00 Uhr

Wenn der Kollege ein Jahr gewartet hat, hat er wieder einen einklagbaren Rechtsanspruch. Wenn sich beide Parteien einig sind, ist das kein Problem.

C
celestro

14.08.2023 um 16:25 Uhr

Genau ... der Kollege muss 1 Jahr warten, bis er wieder einen Anspruch hat. Wenn der AG aber einverstanden ist, gibt es kein "Verbot".

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