§ 9a TzBfG Brückenteilzeit
Hallo eine Frage zu der Brückenteilzeit Antrag ist gestellt alle Anforderungen sind erfüllt nun will der Arbeitgeber einen neuen Vertrag aufsetzten....Muss denn ein neuer Arbeitsvertrag gemacht werden ich dachte dass der Zeitram der Brückenzeit klar definiert ist und nach Ablauf der Zeit wird das alte Arbeitsverhältnis wieder in Vollzeit umgewandelt.hat da jemand Erfahrungen?
Community-Antworten (5)
13.01.2020 um 14:32 Uhr
also ich sehe das so wie Du.
13.01.2020 um 14:56 Uhr
Unser Arbeitgeber macht für die Brückenzeit und auch für das Sabattical immer neue (für die entsprechende Zeit) befristete Verträge. Ist oftmals auch besser wenn alles schriftlich fixiert ist. Dann kann sich keiner, weder AG noch AN rausreden er hätte ewas nicht gewusst.
13.01.2020 um 15:12 Uhr
Üblich und sinnvoll ist es eigentlich einen befristeten Änderungsvertrag zu machen. In dem ist genau festgehalten, was für wie lange geändert werden soll und ab wann die alten Regelungen wieder vollumfänglich gelten. Ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht nötig.
13.01.2020 um 16:44 Uhr
Das heißt in dem genannten Zeitraum gibt es einen befristeten Änderungsvertrag aber der alte Arbeitsvertrag bleibt weiterhin gültig?
13.01.2020 um 17:26 Uhr
Genau das bedeutet es
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