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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 9a TzBfG Brückenteilzeit

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ChristophB
Jan 2020 bearbeitet

Hallo eine Frage zu der Brückenteilzeit Antrag ist gestellt alle Anforderungen sind erfüllt nun will der Arbeitgeber einen neuen Vertrag aufsetzten....Muss denn ein neuer Arbeitsvertrag gemacht werden ich dachte dass der Zeitram der Brückenzeit klar definiert ist und nach Ablauf der Zeit wird das alte Arbeitsverhältnis wieder in Vollzeit umgewandelt.hat da jemand Erfahrungen?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

13.01.2020 um 14:32 Uhr

also ich sehe das so wie Du.

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UdoWoe

13.01.2020 um 14:56 Uhr

Unser Arbeitgeber macht für die Brückenzeit und auch für das Sabattical immer neue (für die entsprechende Zeit) befristete Verträge. Ist oftmals auch besser wenn alles schriftlich fixiert ist. Dann kann sich keiner, weder AG noch AN rausreden er hätte ewas nicht gewusst.

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seehas

13.01.2020 um 15:12 Uhr

Üblich und sinnvoll ist es eigentlich einen befristeten Änderungsvertrag zu machen. In dem ist genau festgehalten, was für wie lange geändert werden soll und ab wann die alten Regelungen wieder vollumfänglich gelten. Ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht nötig.

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ChristophB

13.01.2020 um 16:44 Uhr

Das heißt in dem genannten Zeitraum gibt es einen befristeten Änderungsvertrag aber der alte Arbeitsvertrag bleibt weiterhin gültig?

S
seehas

13.01.2020 um 17:26 Uhr

Genau das bedeutet es

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