Erstellt am 15.12.2006 um 22:06 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallo Claudimäuschen !
Es gibt kein irgdwie geartetes Recht auf Abfindung und kein "Unzeit" für eine Kündigung.
Basta
Erstellt am 15.12.2006 um 22:23 Uhr von Rainman
Hallo Claudimaus,
Was meinst Du mit "im Zuge eines Sozialplans"?
Wenn die Entlassung im Rahmen einer Restrukturierung erfolgt und es einen Sozialplan gibt, so sollte dieser eine Reglung zu Abfindungen enthalten.
Erstellt am 16.12.2006 um 08:38 Uhr von Pluto
Bei der überwiegenden Zahl an Prozessen die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden geht es um Abfindungen. Es ist allgemeine Rechtsmeinung, dass Abfindungen zu zahlen sind.
Je nach Arbeitsgericht ist mehr oder weniger drin. Als Faustformel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Da dies dem AG klar ist wird er auch bereit sein, in einem Sozialplan entsprechende Regelungen zu vereinbaren um die Prozessflut zu vermeiden. Und hier ist Euer Verhandlungsgeschick gefragt um möglichst viel für den AN rauszuholen.