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Abfindung nach Kündigung?

C
Claudimaus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend@all. Ich habe eine Frage zu der ich direkt keine Antwort finde. Es geht um folgendes. Bei uns in der Firma ist ein Arbeitnehmer der im Zuge eines Sozialplanes gekündigt worden ist. Die Kündigung wird im Januar wirksam. Nun meine Frage: Da der Arbeitnehmer schon über ein Jahr in der Firma arbeitet,denkt er, er hat Anspruch auf eine Abfindung. Im Arbeitsvertrag steht aber nichts von einer abfindung oder ähnlichem. Hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung? Für schnelle Antworten mit Quellen wär ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

AB
Alter Betriebsrat

15.12.2006 um 23:06 Uhr

Hallo Claudimäuschen !

Es gibt kein irgdwie geartetes Recht auf Abfindung und kein "Unzeit" für eine Kündigung. Basta

R
Rainman

15.12.2006 um 23:23 Uhr

Hallo Claudimaus, Was meinst Du mit "im Zuge eines Sozialplans"? Wenn die Entlassung im Rahmen einer Restrukturierung erfolgt und es einen Sozialplan gibt, so sollte dieser eine Reglung zu Abfindungen enthalten.

P
Pluto

16.12.2006 um 09:38 Uhr

Bei der überwiegenden Zahl an Prozessen die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden geht es um Abfindungen. Es ist allgemeine Rechtsmeinung, dass Abfindungen zu zahlen sind. Je nach Arbeitsgericht ist mehr oder weniger drin. Als Faustformel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Da dies dem AG klar ist wird er auch bereit sein, in einem Sozialplan entsprechende Regelungen zu vereinbaren um die Prozessflut zu vermeiden. Und hier ist Euer Verhandlungsgeschick gefragt um möglichst viel für den AN rauszuholen.

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