Erstellt am 29.10.2018 um 11:56 Uhr von Peter2456
Sinn und Zweck dahinter ist die Mitarbeiter unter Druck zu setzen nicht zum BR zu gehen. Und nein das ist nicht zulässig.
Erstellt am 29.10.2018 um 12:04 Uhr von Franky85
Diese Antwort wurde von "Franky85" gelöscht.
Erstellt am 29.10.2018 um 13:00 Uhr von celestro
"Und nein das ist nicht zulässig."
Das folgt aus welchem Gesetz / Gerichtsbeschluss etc. ?
Erstellt am 29.10.2018 um 13:28 Uhr von Mercyful
Im Beschäftigungsverhältnis dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, sofern die Verarbeitung auch erforderlich ist.
Das wird im § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG entsprechend formuliert:
„Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies […] nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung […] erforderlich ist.
§ 26 BDSG resultiert aus einer Öffnungsklausel in Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach können Mitgliedstaaten den Datenschutz für Beschäftigte in einem eigenen Gesetz regeln.
Diese Vorschriften müssen dem Art. 88 Abs. 2 Satz 1 DSGVO entsprechen:
„Diese Vorschriften umfassen geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung […] und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.“
Eine Auswertung der Art der Abwesenheit mit besonderen Hinweis auf den Besuch beim BR wird über den Erforderlichkeitsgrundsatz / Zweckbindungsgrundsatz nicht gedeckt sein. Auch erschließt sich kein legitimer Zweck, der es notwendig macht nach der Art der Abwesenheiten (-> Besuch beim BR) zu unterscheiden.
Erstellt am 29.10.2018 um 16:34 Uhr von ganther
Also wir haben ganz aktuell eine Stellungnahme des Landesdatenschützers zu unserem An- und Abwesenheitsmanagements vorliegen, bei dem der AG nahezu jede Pause und Arbeitsunterbrechung auswerten will. Dazu gehört auch der Besuch beim BR mit genau hinterlegten Unterbrechungscode. Das Landesamt hat da überhaupt keinen Stress und genau das ist unser Problem in der laufenden Einigungsstelle in die der AG diese Stellungnahme eingebracht hat. Das Landesamt sieht es als gerechtfertigt an, dass es insgesamt mehr als 20 unterschiedliche Codes gibt, mit der die Arbeitsunterbrechungen und Fehlzeiten ausgewertet werden können. Der AG rechtfertigt dies mit der erforderlichen Analyse des Arbeitsverhaltens, der geplanten Optimierung von Abläufen bis hin zum Erkennen von arbeitsvertraglichen Verstößen von AN. Wir sperren uns massiv aber die Einigungsstelle geht wohl den Bach runter....